Unternehmen müssen sich für Kirchensteuerabzug registrieren

Berlin (dpa/tmn) - Ab 2015 gilt für die Kirchensteuer auf Kapitalerträge ein automatisiertes Abzugsverfahren. Banken und Co. erkundigen sich beim Bundeszentralamt für Steuern nach der Konfession ihrer Kunden.

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Diese sollten sich im Sommer für die Abfrage registrieren.

Im Zuge des automatisierten Kirchensteuerabzugverfahrens fragen Banken, Versicherungen und Kapitalgesellschaften im kommenden Herbst erstmals die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden und Anteilseigner beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Wichtig zu beachten: Diese Pflicht trifft auch den Alleingesellschafter-Geschäftsführer für seine eigene Kapitalgesellschaft.

Um die Abfrage starten zu können, muss sich das Unternehmen vorher beim BZSt registrieren lassen. Mit dem entsprechenden Zertifikat ist dann die Zulassung zum Kirchensteuerabzugsverfahren zu beantragen. Dieser Vorgang kann einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Damit die Abfrage pünktlich im Herbst erfolgen kann, sollten Unternehmer daher noch im Sommer aktiv werden, rät der Steuerzahlerbund. Für die Abfrage werden die Steueridentifikationsnummer des Kunden oder Gesellschafters und dessen Geburtsdatum benötigt. Unternehmen sollten also darauf achten, dass die notwendigen Informationen vorliegen, um das Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen.

Das BZSt hat allerdings Ausnahmen erlaubt: Steht zum Zeitpunkt der Regelabfrage mit Sicherheit fest, dass im Folgejahr keine Ausschüttung vorgenommen wird, brauchen die Kirchensteuerabzugsmerkmale nicht abgerufen werden. Auch ist eine Zulassung zum Abzugsverfahren sowie der Abruf der Kirchensteuerabzugsmerkmale nicht erforderlich, wenn der Alleingesellschafter-Geschäftsführer keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört oder konfessionslos ist.