Azubis sparen besser flexibel - VL helfen bei Vermögensbildung
Leipzig (dpa/tmn) - Sparen trotz kleinem Gehalts? Das geht. Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine Möglichkeit. Auszubildende und Beschäftigte sollten in ihrer Firma nachfragen, ob der Chef zahlt.
Berufseinsteiger sollten beim Sparen eher flexibel bleiben. Langfristige Verträge seien für junge Leute nicht empfehlenswert, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Eine gute Möglichkeit, regelmäßig Geld zu sparen, sind Vermögenswirksame Leistungen (VL). Das ist ein kleiner Geldbetrag, den der Arbeitgeber zusätzlich zur Ausbildungsvergütung zahlen kann. Ob Azubis Anspruch haben, erfahren sie in der Regel im Personalbüro.
Der Vorteil: Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können bei VL zusätzlich eine Arbeitnehmersparzulage bekommen. Anspruch auf die Zulage haben Beschäftigte, die im Jahr weniger als 20 000 Euro verdienen, bei gemeinsam veranlagenden Ehepaaren sind es 40 000 Euro. Allerdings gibt es diese Zulage nicht automatisch. Sie muss in der Steuererklärung beantragt werden. Wie viel VL-Leistungen Berufstätigen zustehen, regelt der Tarif- oder Arbeitsvertrag. Banken etwa zahlen ihren Mitarbeitern monatlich 40 Euro. Beschäftigte im Kfz-Gewerbe West erhalten 26,59 Euro.