Privatdetektive im Einsatz: Worauf es für Kunden ankommt

Kassel (dpa/tmn) - Ist der Partner untreu oder lässt es sich ein Arbeitnehmer auf Kosten des Unternehmens gut gehen? Solche Fragen bestimmen den Arbeitsalltag von Privatdetektiven. Wer einen Ermittler engagieren will, sollte ein paar Ratschläge beachten.

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Marlowe, Magnum, Matula. Als private Ermittler lösen die Literatur- und Bildschirmhelden jeden Fall. Mit mehr oder weniger lauteren Mitteln und auch nicht immer ganz diskret. Der Alltag sieht anders aus: Das Gros der geschätzt mehreren tausend Privatdetektive beschafft unspektakulär Informationen im Auftrag mutmaßlich betrogener Arbeitgeber, Unternehmen, Versicherungen und Ehepartner. Weil praktisch fast jeder als Detektiv arbeiten darf, stellt sich für Kunden die Frage: Worauf achte ich bei der Auswahl?

Der Detektivberuf ist ein freies Gewerbe. Für den Job reichen ein Führungszeugnis und eine formlose Anmeldung beim Gewerbeamt aus. Eine spezielle Ausbildung wird nicht verlangt. Das erschwert es potenziellen Kunden, seriöse, qualifizierte Büros von weniger geeigneten Anbietern zu unterscheiden. Ein erster Hinweis ist die Mitgliedschaft in einem der Berufsverbände.

Weitergehende Orientierung gibt es dennoch, wie Walter Ruß von der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg sagt. Die Kammer zertifiziert seit 2011 einen Lehrgang zum Detektiv. Bisher (Juli 2014) nutzten rund 40 Absolventen den in Kooperation mit der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) angebotenen Kurs. Ruß wohl wichtigster Tipp lautet: „Ich erkenne daran einen guten Detektiv, dass er sagt: Bis hierher und nicht weiter.“ Gemeint sind die dem Privatermittler gesetzten Grenzen - er darf nur, was laut Bürgerlichem Gesetzbuch und Strafgesetzbuch Jedermann erlaubt ist.

Hoheitliche Rechte, wie sie Polizei und Justiz zustehen, hat ein Detektiv nicht. Der Einsatz von Spitzelgeräten, beispielsweise Wanzen oder GPS-Sendern, die im Film gern mal unters Auto geklebt werden, sind ihm verboten. Ähnliches gilt für Leibesvisitation und das Öffnen verschlossener Türen.

Die Arbeitsgebiete der Detektive teilen sich grob auf zwischen Wirtschaftskriminalität und privaten Angelegenheiten. Typische Fälle sind das Ermitteln von „Blaumachern“. Privatdetektive werden eingesetzt bei Betriebs- und Computerspionage, Markenpiraterie oder der Überprüfung von Lebensläufen von Führungskräften. Im privaten Umfeld geht es etwa um das Aufspüren von Mietnomaden, um Unterhaltsrecherchen und den Klassiker untreuer Partner. „Das Wissen darum ist den Leuten wichtig“, sagt der Präsident des in Bonn ansässigen Bundesverbands Deutscher Detektive (BDD), Andreas Simon.

Das Honorar für Privatermittlungen hängt ab von Einsatzumfang, Zeit und benötigtem Personal. Üblich sind Stundensätze von 50 Euro an aufwärts. Bezahlt wird pro Kopf. Das summiert sich: Um böse Überraschungen auszuschließen, fragen Kunden am besten „nicht nach der Stunde allein, sondern auch nach dem erforderlichen Personaleinsatz“, empfiehlt Simon. Hinzu kommen meistens Spesen, Kilometergeld sowie Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit.

Das Honorar wird unabhängig davon fällig, ob ein vom Kunden erhofftes Ergebnis herauskommt oder nicht. „Das Erfolgsrisiko trägt der Auftraggeber. Das heißt, Vergütung auch bei Nichterfolg“, erläutert Gerhard Grüner, Rechtsanwalt aus Wiesbaden und beratendes Mitglied im Präsidium des Bundesverbands Internationaler Detektive (BID). Zu ihrer eigenen Absicherung sollten Kunden das Honorar vertraglich deckeln und bei Überschreiten den Auftrag entweder abbrechen oder neu besprechen.