Urteil: BCI-Anleger müssen Scheinrenditen versteuern
Köln (dpa/tmn) - Als das Schneeballsystem zusammenbrach, war das Geld weg. BCI hatte Anleger mit hohen Renditen gelockt - doch am Ende verloren viele ihr Vermögen. Nach einem Finanzgerichtsurteil müssen sie obendrauf auch noch Steuern zahlen.
Anleger, die sich an der zusammengebrochenen amerikanischen Firma Business Capital Investors (BCI) beteiligt haben, müssen für nicht entnommene Renditen Steuern zahlen. Das hat das Finanzgericht Köln in einem am Freitag (2. Mai) veröffentlichten Urteil entschieden (AZ: 14 K 2824/13). BCI hatte Anleger mit Renditen von 15,5 Prozent gelockt, doch das Geld versickerte in einem weit verzweigten Schneeballsystem: Mit den eingezahlten Beträgen wurden Ansprüche anderer Anleger befriedigt. Bei einer Kündigung der Anlage wurden Einlagen und Renditen zunächst noch ausbezahlt - bis Anfang 2010 das System zusammenbrach. Zahlreiche deutsche Anleger verloren daraufhin ihr Geld.
Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar geklagt, das sich zwischen 2002 und 2007 mit insgesamt 338 000 Euro an BCI beteiligt und die gutgeschriebenen Renditen in Höhe von 190 000 Euro wiederangelegt hatte. Nach dem Zusammenbruch des Schneeballsystems war das Geld weg - trotzdem besteuerte das Finanzamt die Renditen mit insgesamt rund 45 000 Euro.
Dies sei zu recht geschehen, urteilte das Kölner Finanzgericht. Denn die Renditen seien als steuerpflichtige Einnahmen aus einer stillen Beteiligung zu werten. Dass die Beträge nie ausgezahlt wurden, sei unerheblich, da BCI bis 2010 auf Verlangen der Anleger Einlagen und Renditen ja ausgezahlt hätte. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat das Finanzgericht Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen.
Vor dem Düsseldorfer Landgericht läuft seit anderthalb Jahren ein Prozess wegen Kapitalanlagebetrugs gegen zehn Angeklagte, die das weit verzweigte BCI-Netz aufgebaut haben sollen. Laut Anklage wurden bundesweit 1700 Geldanleger um rund 60 Millionen Euro betrogen. Ein Ende in dem Mammutprozess ist nach Angaben eines Gerichtssprechers noch nicht in Sicht.