Keine schnelle Entscheidung - Krankenkasse muss zahlen
Dessau-Roßlau (dpa/tmn) - Eine gesetzliche Krankenkasse darf sich mit der Bearbeitung von Anträgen nicht zu lange Zeit lassen. Entscheidet die Kasse nicht innerhalb von drei Wochen, muss sie die beantragte Versorgung übernehmen.
Die Entscheidung einer Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen nach der Antragstellung fallen, sonst muss sie die Versorgung übernehmen. Das Sozialgericht Dessau-Roßlau entsprach (Az.: S 21 KR 282/13) der Klage eines Patienten, wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Der Fall: Ein Patient hatte bei seiner Krankenkasse eine neue Kniegelenksprothese beantragt. Die gesetzliche Krankenversicherung entschied aber nicht über den Antrag. Daraufhin klagte der Versicherte. Er berief sich darauf, dass sein Antrag nicht innerhalb von drei Wochen bearbeitet worden ist.
Das Urteil: Das Sozialgericht gab dem Versicherten Recht. Die Krankenkasse hätte innerhalb von drei Wochen über den Antrag entscheiden oder aber Gründe dafür nennen müssen, warum es länger dauert. Da dies nicht der Fall sei, gelte die beantragte Versorgung als genehmigt. Und zwar unwiderruflich. Der Mann habe damit Anspruch auf seine Kniegelenksprothese.