Urteil: Erfolgreiche Klage gegen Postwerbung
Mann wehrte sich gegen „Einkauf Aktuell“.
Lüneburg. Jeden Samstag liegt in den Briefkästen landauf landab ein Sammelsurium von TV-Programm und Werbebeilagen, verpackt in eine Plastikumhüllung. Ein Mann aus Lüneburg schrieb der Post, die diese Werbung mit dem Titel „Einkauf Aktuell“ vertreibt, man möge sie nicht mehr bei ihm einwerfen. Die Post antwortete, das sei ihr organisatorisch nicht möglich, er solle doch einen Aufkleber am Briefkasten anbringen, dass er keine Werbung wolle. Der Mann konterte, er wolle selbst entscheiden, welche Werbung er bekomme und welche nicht.
Das Landgericht Lüneburg entschied den Streit zugunsten des Klägers. Er dürfe sich gegen die „unzumutbare Belästigung“ wehren. Es sei Sache des werbenden Unternehmens, seine Zusteller darüber zu informieren, wer keine Werbung möchte. Nun darf die Post „Einkauf Aktuell“ nicht mehr in den Briefkasten des Mannes werfen. Falls doch, droht Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro. PK