Verbraucherschützer: Keine Strafzinsen für kleine Guthaben
Berlin (dpa) - Die Nachricht von ersten Negativzinsen für Bankguthaben hat unter Sparern für Aufsehen gesorgt. Könnten bald auch die kleinen Guthaben davon betroffen sein? Die Verbraucherschützerin Dorothea Mohn glaubt das nicht.
Indirekt könnten die geplanten Strafzinsen für Bankguthaben auch Verbraucher treffen. „Hinter einem Investmentfonds, der für seine Einlagen Negativzinsen zahlen muss, stehen auch Gelder von Privatanlegern“, sagte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband. „Allerdings sollten solche Einlagen am Gesamtvermögen eines Fonds relativ gering sein.“ Ob Verbraucher betroffen sind, könnten sie mit ihrem Produktanbieter klären. Von überstürzten Kündigungen rät Mohn ab.
Als erste Großbank hatte die Commerzbank angekündigt, sie behalte sich bei einzelnen Großkunden die Berechnung einer „Guthabengebühr“ vor. Die Verbraucherschützerin erwartet nicht, dass die Banken solche Strafzinsen in Zukunft auch für kleinere Sparguthaben einführen werden. „Verbraucher würden ihr Geld dann schnell bei einer anderen Bank aufs Sparkonto legen.“