Versicherte müssen Folgeschäden vermeiden
Rostock (dpa/tmn) - Versicherte sollten im Ernstfall alles unternehmen, damit keine Folgeschäden entstehen. Sonst kann es Probleme mit dem Versicherer geben. Was sonst noch zu beachten ist, erklären Experten.
Geht ein Fenster zu Bruch, muss die kaputte Scheibe gesichert werden, so dass kein Dieb in das Haus oder die Wohnung einsteigen kann. Darauf wies die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern in Rostock hin. Versicherte seien dazu verpflichtet, im Ernstfall alles zu unternehmen, um Folgeschäden zu verhindern.
In jedem Fall seien Kunden dazu verpflichtet, den Schaden sofort bei ihrer Versicherung zu melden, erklären die Verbraucherschützer. Bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherung müssten Versicherte im Schadensfall Weisungen der Versicherung einholen und diese auch befolgen.