Versicherung zahlt für Nutzungsausfall des PCs
Hamburg (dpa/tmn) - Haftpflichtversicherungen müssen auch für den Nutzungsausfall eines beschädigten Computers zahlen. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin.
29.11.2010
, 15:36 Uhr
Allerdings dürfte der Anspruch nur durchzusetzen sein, wenn nach dem Schaden kein anderer internetfähiger Computer zur Verfügung steht. Das Oberlandesgericht München hatte entschieden, dass der PC im Privathaushalt ein „Lebensgut“ sei (Aktenzeichen: 1 W 2689/09). Das heißt: Er gehöre auch im Privathaushalt wie die Kaffeemaschine oder das Telefon zum Alltag, erklärt der BdV. Wer auf ihn verzichten müsse, weil ein anderer ihn kaputt gemacht habe, könne eine angemessene Nutzungsausfallentschädigung erwarten.