Versicherung zahlt nicht immer für Feuerwerksunfälle
Düsseldorf (dpa/tmn) - Bei Feuerwerksunfällen muss man nicht unbedingt haften. Das erklärt der Bund der Versicherten (BdV). Voraussetzung: Sicherheitshinweise der Hersteller wurden befolgt und örtliche Gegebenheiten beachtet.
In so einem Fall muss nicht einmal die private Haftpflichtversicherung desjenigen zahlen, der den Böller oder Heuler gezündet hat. Denn allgemein gilt das Abbrennen als Brauch, der den Gefahren des täglichen Lebens zuzuordnen ist.
Wer allerdings gezielt Knaller auf Leute oder Fahrzeuge wirft, muss haften - unter Umständen persönlich, denn in dem Fall kann die private Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigern, wenn sie Vorsatz auf Verletzungen oder Schäden erkennt. Das sei dann vom Einzelfall abhängig, so der BdV.
Wenn kleine Kinder beim Abfeuern von Raketen andere Personen verletzen oder Gegenstände beschädigen, kann das für die Eltern eventuell auch teuer werden. Denn in Deutschland sind Kinder unter sieben Jahren nicht deliktfähig. „Wenn Kleinkinder etwas anstellen, haften sie dafür nicht“, erklärt Philipp Opfermann von der Verbraucherzentrale NRW. Streng genommen muss demnach für Schäden auch die Privathaftpflichtversicherung nicht einspringen.
Damit am Ende der Geschädigte nicht auf Kosten sitzen bleibt oder die Eltern aus eigener Tasche für Schäden aufkommen müssen, weil sie sich moralisch dazu verpflichtet fühlen, rät Opfermann: „Eltern sollten darauf achten, dass ihr Versicherungstarif alle Familienmitglieder einschließt - also auch deliktunfähige Kinder.“ Damit der Start ins neue Jahr nicht zum Versicherungsfall wird, sind idealerweise Erwachsene dabei, wenn die Kleinen mit Böllern hantieren oder eine Rakete zünden wollen.