Vorsicht geklaut: Beim Kauf von gebrauchten Rädern genau hinschauen
Berlin (dpa/tmn) - Gebrauchte Räder sind gefragt - aber auch riskant. Vor allem, wenn Modelle in Topzustand zum Schnäppchenpreis zu haben sind, ist Misstrauen angebracht. Denn wer weiß, dass das Rad geklaut ist und es trotzdem kauft, kann Ärger bekommen.
Vor allem in Großstädten floriert der private Handel mit gebrauchten Fahrrädern - umso größer ist die Gefahr, an Hehlerware zu gelangen. Stellt sich nach einem Kauf heraus, dass das Rad geklaut war, müssen Käufer die Ware an den früheren Besitzer zurückgeben, wenn dieser das verlangt. Denn dieser bleibe der Eigentümer, erläuterte der Rechtsreferent Thomas Kirchhammer vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Er rät Käufern, sich abzusichern: Das gehe oft nur, „indem man sich die Eigentumsverhältnisse nachweisen lässt.“ Bei sehr günstigen Preisen sollten Käufer hellhörig werden und lieber umso genauer hingucken.
Wer auf dem Flohmarkt oder über eine Kleinanzeige ein Rad kauft, lasse sich zur Sicherheit am besten den Kaufvertrag mit einem Händler zeigen, auf der Rahmennummer und Modellbeschreibung des Rads vermerkt sind. Außerdem können Käufer fragen, ob das Fahrrad codiert wurde, wie es unter anderem der ADFC anbietet. Über diesen persönlichen Code kann der rechtmäßige Besitzer eindeutig ermittelt werden. Schlägt ein Käufer bei einem gestohlenen Rad zu, kann er unter Umständen der Hehlerei verdächtigt werden. Meist nehmen die Gerichte laut ADFC aber Gutgläubigkeit an und gingen davon aus, dass der Käufer das Rad erworben habe, ohne von einem Diebstahl zu wissen.
Wer beim Händler ein gebrauchtes Fahrrad kauft, geht nach Einschätzung des ADFC ein weit geringeres Risiko ein: „Grundsätzlich erwirbt man beim Kauf vom Händler Eigentum, da davon auszugehen ist, dass dieser über die Sache verfügen darf“, sagte Kirchhammer. Anderenfalls sei auch hier der Kaufvertrag nicht erfüllt, und der Käufer müsse das Rad an den früheren Besitzer zurückgeben. Allerdings könne der Käufer vom Händler Schadenersatz verlangen und auf die Rückerstattung des Kaufpreises pochen.