Wann Unwetterschaden versichert ist
Stuttgart (dpa/lsw) - Der Teufel steckt manchmal im Detail. So auch bei den Versicherungen für Unwetterschäden:
Die Gebäudeversicherung deckt nur bestimmte Schäden ab. Dazu gehören Feuer, Sturm, Hagel und Überschwemmungen durch Leitungswasser. Die Versicherung greift, wie der Name schon sagt, für Schäden am Haus.
Für Überschwemmungen durch nahe Gewässer, Rückstau in der Kanalisation, Erdbeben oder Schnee und Lawinenschäden ist es eine Elementarversicherung nötig. Gerade beim Thema Rückstau lohnt es aber auch hier, ins Kleingedruckte zu schauen. So verlangen einige Versicherer, dass eine spezielle Rückstauklappe in der Kanalisation des Hauses eingebaut ist.
Alles, was sich im Haus befindet, ist normalerweise über die Hausratversicherung abgedeckt. Auch hier sind aber Überschwemmungen und Rückstau nur dann versichert, wenn die Absicherung von Elementarschäden zusätzlich vereinbart ist.