Warum eine Haftpflichtpolice wichtig ist

Berlin (dpa/tmn) - Eine falsche Handbewegung kann böse Folgen haben - zum Beispiel, wenn dadurch das teure Sammlerstück eines Bekannten zu Bruch geht. Der Verursacher muss dann eventuell viele Tausend Euro zahlen.

Eine Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Ruin.

Der eine zertrümmert versehentlich die Vase des Nachbarn. Der andere überquert unaufmerksam die Straße und verursacht einen Unfall. Ein Dritter experimentiert beim Grillen mit Brandbeschleuniger und verletzt jemanden schwer. Eine einzige unbedachte Handlung kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Nicht nur für jene, die durch sie geschädigt werden, sondern auch für den Verantwortlichen: Verursacht man einen Personen- oder Sachschaden, haftet man dafür - und das kann teuer werden.

Wer für den Ernstfall gewappnet sein will, sollte unbedingt eine private Haftpflichtversicherung (HV) abschließen. „Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt“, erklärt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin. „Jeder kann mal jemanden versehentlich verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen.“ Eine Haftpflicht decke solche Schäden ab.

Der Versicherer kommt für eine Kleinigkeit wie das Zerbrechen der Brille des Kollegen genauso auf wie für existenzbedrohende Fälle, etwa die Folgen eines selbst verschuldeten Brandes. „Das gilt auch dann, wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entsteht“, betont Rüter de Escobar. Kein Anspruch bestehe, wenn einer Handlung Absicht unterlag oder die Prüfung durch die Versicherung ergibt, dass keine Schadenersatzpflicht besteht.

Dass ist zum Beispiel der Fall, wenn der Schuldige jünger als sieben Jahre ist: „Kinder sind zwar im Regelfall bei ihren Eltern mitversichert, aber bis zu diesem Alter noch nicht haftbar“, erklärt Monika Maria Risch von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. Das bedeute, dass Sie nicht zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Dasselbe gelte für die Eltern - „es sei denn, sie haben ihre Aufsichtspflicht grob verletzt“.

Dass die Versicherung den Haftungsanspruch genau prüft, mag in manchem Fall ärgerlich sein. Prinzipiell profitiert der Versicherte jedoch davon. Hat er einen Schaden nicht verschuldet, sieht sich aber dennoch einer Forderung gegenüber, springt die HV in die Bresche und wehrt den Anspruch ab. „Notfalls auch in einem Rechtsstreit vor Gericht“, erläutert Risch. „Dazu wird dem Betroffenen von der Versicherungsgesellschaft ein Anwalt gestellt.“

Leistung bei berechtigten und Rechtsschutz vor unberechtigten Schadensforderungen - die HV ist quasi doppelt wirksam. Und dabei nicht unbedingt teuer: „Man bekommt schon für unter 100 Euro im Jahr eine gute private Haftpflichtversicherung, die für die ganze Familie gilt“, erklärt Rüter de Escobar. Trotz der relativ geringen Kosten sind viele Menschen nicht haftpflichtversichert.

„Viele sind sich gar nicht im Klaren darüber, welch verheerende Folgen es haben kann, keine Haftpflichtversicherung zu haben“, sagt Hajo Köster vom Bund der Versicherten (BDV). Gehe ein Fenster zu Bruch, könne man das noch aus eigener Tasche bezahlen. Verursache man aber einen hohen Sach- oder Personenschaden, sei einem dies oft nicht möglich. „Man ist aber dazu verpflichtet, weil man als Verursacher für alle Schäden haftet und zwar mit seinem gesamten Vermögen, bis zur Pfändungsgrenze“, betont er.

Somit kann eine unbedachte Handlung im Extremfall die persönliche Existenz gefährden: „Sagen wir mal, ich laufe unachtsam über die Straße und verursache eine Massenkarambolage mit Personenschäden“, gibt Köster ein Beispiel. „Das kann so teuer werden, dass es den Ruin für mich bedeutet.“ Schließlich summierten sich hier die Kosten für die demolierten Autos mit dem Schmerzensgeld für die Verletzten.

Kann man das verlangte Geld nicht aufbringen - was bei geschildertem Fall wohl fraglos auf die meisten Menschen zuträfe -, bleibt einem nur, die eidesstattliche Versicherung abzugeben. „Vom Haken ist der Verursacher deshalb aber nicht“, erklärt Fachanwältin Risch. „Erwirkt der Geschädigte einen Schuldtitel gegen ihn, bleibt der Schadensanspruch 30 Jahre lang bestehen.“

Bei derartigen Aussichten ist es verwunderlich, dass nach wie vor viele Bundesbürger keine Haftpflichtversicherung haben. Nicht nur wegen des persönlichen Risikos. Wer auf die Haftpflichtpolice verzichtet, setzt schließlich auch das Wohlergehen anderer aufs Spiel: Das der Geschädigten, denen er im Ernstfall keine Wiedergutmachung leisten kann - aber auch das seiner Kinder. Die nämlich haften ab dem siebten Lebensjahr im Schadensfall selbst.