Was sich Taxi-Fahrgäste nicht gefallen lassen müssen
Kunden haben zahlreiche Rechte. Alles muss aber auch der Fahrer nicht mitmachen — etwa eine Tour nach Paris.
Frankfurt. Auf den Sitzen klebt Schmutz, und das Auto stinkt nach Zigaretten: Manchmal wünscht man sich, man wäre in ein anderes Taxi gestiegen. Was muss sich ein Taxikunde eigentlich gefallen lassen? Experten klären über die Fahrgastrechte auf.
Müssen Fahrgäste am Taxistand den Wagen ganz vorne nehmen?
Nein, sie haben freie Wahl. „Hier greift der Grundsatz der Vertragsfreiheit“, erklärt Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands. Wer also lieber in eine Mercedes E-Klasse als in eine B-Klasse einsteigen will, muss keine Rücksicht auf die Reihenfolge in der Taxischlange nehmen.
Müssen Kunden ein Ekel-Taxi akzeptieren?
Ein Fahrzeug, das innen schmutzig ist oder nach Zigaretten riecht, dürfen Kunden ablehnen. Die Anfahrtspauschale muss dann nicht bezahlt werden. Wer den Zustand eines Taxis aber erst nach der Abfahrt beanstandet, muss die Zeche bis zu der Stelle zahlen, an der er sich absetzen lässt. Seit 2008 gilt laut Grätz in deutschen Taxis ein striktes Rauchverbot. Das heißt, der Fahrer darf auch während einer Pause nicht im Wagen qualmen.
Können Fahrgäste auf extrem kurze oder lange Touren bestehen?
Kurzstrecken dürfen Taxifahrer nicht ablehnen, selbst wenn es nur zum Bäcker gehen soll. Bei langen Touren sieht es anders aus: „Über sein Pflichtfahrgebiet hinaus, das jeweils in der örtlichen Taxiordnung festgelegt ist und mindestens bis an die Stadtgrenze reicht, darf ein Taxifahrer frei entscheiden, ob er eine Tour annimmt“, erklärt die Anwältin Daniela Mielchen aus Hamburg. „Mit einem Taxi nach Paris — da muss der Fahrer nicht mitspielen.“
Sind Umwege zum Fahrtziel erlaubt?
Nein, der Fahrer muss das Wunschziel des Kunden immer auf dem kürzesten Weg ansteuern. Für Umwege, etwa um eine Baustelle zu umfahren, benötigt er die Zustimmung des Fahrgastes, erläutert Grätz. Bemerkt der Kunde eine unerwünschte Extratour, sollte er später unter Vorlage der Ordnungsnummer und einer Quittung mit Start- und Zielvermerk Anzeige erstatten. Weicht der gezahlte Betrag deutlich vom Regeltarif für die Tour ab, gibt es womöglich Geld zurück.
Darf man Bleifuß-Taxifahrer zur Räson bringen?
Im Taxi ist der Kunde König: Er bestimmt, wie das Auto wohin fährt, ob das Radio läuft oder die Fenster geöffnet werden. Hat ein Passagier das Gefühl, dass der Taxifahrer zu schnell unterwegs ist, sollte er diesen auffordern, vom Gas zu gehen, rät die ADAC-Juristin Silvia Schattenkirchner. Stoße man damit auf taube Ohren, sei das ein triftiger Grund für eine Anzeige bei der Taxizentrale oder dem städtischen Ordnungsamt.
Wo kann man sich über einen Taxifahrer beschweren?
„Unzufriedene Fahrgäste können sich direkt beim Taxiunternehmen, der Taxizentrale oder der städtischen Ordnungsbehörde beschweren“, sagt Mielchen. Dafür sollte man die Ordnungsnummer kennen, die auf einem gelben Aufkleber rechts in der Fahrzeugheckscheibe steht. Als Beleg für die Fahrt werde eine Quittung benötigt.
Dürfen Hunde im Taxi mitfahren?
Grundsätzlich ja, denn es besteht eine allgemeine Mitnahmepflicht für Tiere. „Wenn der Fahrer aber eine Allergie oder Angst vor einem Hund hat, darf er ablehnen“, erklärt Grätz. Dann müsse er aber einen Kollegen anfordern, der die Fahrt übernimmt.
Wie viel Wechselgeld muss ein Taxifahrer bereithalten?
Einige Taxiordnungen der Städte und Landkreise sehen laut Silvia Schattenkirchner vor, dass der Fahrer mindestens auf 50-Euro-Scheine, in einigen Fällen auch auf 100-Euro-Noten herausgeben können muss. Will ein Kunde allerdings mit einem 200-Euro-Schein bezahlen, sollte er das vorher mit dem Fahrer abklären. Hat ein Taxifahrer zu wenig Wechselgeld dabei, muss er notfalls zu einer Bank oder Tankstelle fahren, um zu wechseln. Die Extratour darf er nicht berechnen.