Was tun gegen Hausgeld-Preller?
Ab 1. Juni gelten mit dem neuen Wohneigentumsgesetz neue Regeln.
Düsseldorf. Etwa fünf Millionen Menschen in Deutschland leben in "Schicksalsgemeinschaften": Sie sind Wohnungseigentümer und müssen sich als solche mehr mit ihren Nachbarn zusammenraufen als etwa Mieter. Für diese fünf Millionen Menschen gelten ab 1. Juni neue Regeln, das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Eine dieser Regeln betrifft das bisher von allen Wohnungseigentümern gemeinsam getragene Risiko, dass einer der "netten" Nachbarn das Hausgeld - für laufende Kosten und Rücklage - nicht bezahlt. Nun sind Wohnungseigentümer oft bei Banken verschuldet. Und diese haben aufgrund ihrer Hypotheken gegen den klammen Wohnungseigentümer Vorrang in der Zwangsvollstreckung. Für die anderen Wohnungseigentümer bleibt nichts übrig. Dieses Vorrecht der Banken wird nun zumindest teilweise zugunsten der Miteigentümer eingeschränkt. Hat ein Wohnungseigentümer monate- oder gar jahrelang kein Hausgeld bezahlt und so auf Kosten der anderen Wohnungseigentümer gelebt, können die anderen ihn verklagen und die eingeklagte Forderung vor den Banken vollstrecken. Allerdings gilt dieser Vorrang nur bis zu fünf Prozent des Wertes der Wohnung des Nichtzahlers. Beispiel: Ist seine Wohnung 200 000 Euro wert, können die anderen Miteigentümer bis zu 10 000 Euro rückständige Hausgeldforderungen vollstrecken. Weitere Regelungen des neuen WEG sind vor allem die Stärkung von Mehrheitsentscheidungen und die Begrenzung der Haftung einzelner Wohnungseigentümer.