Weihnachtsgeld in betrieblicher Altersvorsorge: Nicht ohne Zuschuss

Stuttgart (dpa/tmn) — Viele Arbeitnehmer investieren Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld in eine betriebliche Altersvorsorge. Die Arbeitgeber raten sogar oft dazu, wenn auch nicht ganz uneigennützig.

Stecken Beschäftigte das Weihnachtsgeld in ihre betriebliche Altersvorsorge, werden die Arbeitgeber durch diese sogenannte Entgeltumwandlung von Sozialbeiträgen entlastet. Verbraucher sollten sich nur darauf einlassen, wenn der Arbeitgeber auch einen Zuschuss zur Altersvorsorge zahlt, rät Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

„Wenn Vermittler behaupten, man spare Steuern und Sozialabgaben und allein deshalb lohne sich die betriebliche Altersvorsorge auf jeden Fall, dann ist das blanker Unsinn“, warnt der Verbraucherschützer. Denn die niedrigeren Rentenversicherungsbeiträge minderten die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente. Gleiches gelte für die Erwerbsminderungsrente. Die Betriebsrente sei im Alter außerdem steuerpflichtig und unterliege der Sozialabgabenpflicht. „Was man scheinbar zu Beginn gespart hat, wird also am Ende wieder abgezogen“, erklärt Nauhauser. Von der Rente gingen nicht nur Arbeitnehmer-, sondern auch Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung ab.

Außerdem sei die Altersvorsorge über den Betrieb äußerst unflexibel, weil ein Zugriff auf das Ersparte vor Rentenbeginn nicht möglich sei, so Nauhauser. Fällt der Zuschuss des Arbeitgebers zu bescheiden aus oder ist der angebotene Vertrag teuer und intransparent, gibt es aber eine bessere Alternative: Arbeitnehmer sollten das Weihnachtsgeld dann lieber versteuern, davon Sozialversicherungsbeiträge bezahlen und es anschließend flexibel und nach dem persönlichen Bedarf anlegen.