Wohnsitz oder Hospizort: Welches Nachlassgericht zuständig ist

Karlsruhe/Berlin (dpa/tmn) - Angehörige wenden sich für einen Erbschein ans Nachlassgericht. Soweit so gut. Doch welches ist zuständig, wenn der Erblasser in einem Hospiz in Deutschland gestorben ist, er aber in der Schweiz wohnt?

Karlsruhe/Berlin (dpa/tmn) - Angehörige wenden sich für einen Erbschein ans Nachlassgericht. Soweit so gut. Doch welches ist zuständig, wenn der Erblasser in einem Hospiz in Deutschland gestorben ist, er aber in der Schweiz wohnt?

Das Nachlassgericht am Ort des Hospizes ist zuständig, wenn ein Verstorbener zwar keinen Wohnsitz in Deutschland, aber dort seine letzten Tage verbracht hatte. Alle Fragen rund um das Testament und die Ausstellung des Erbscheins müssen dort geklärt werden. So entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 9 AR 11/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Der Erblasser lebte zuletzt in der Schweiz, starb aber in einem deutschem Hospiz. Zuvor hatte er viele Jahre zusammen mit seiner Lebensgefährtin in Deutschland gewohnt. Laut Testament war sie die Alleinerbin. Nach dem Tod ihres Lebensgefährten hatte sie jedoch Schwierigkeiten, einen Erbschein zu erhalten, weil sich weder das Nachlassgericht an dem Wohnort, an dem sie mit dem Verstorbenen in Deutschland gewohnt hatte, für zuständig hielt, noch das am Ort des Hospizes.

Das Oberlandesgericht erklärte das Nachlassgericht am Ort des Hospizes für zuständig. Entscheidend sei, dass der Erblasser den letzten Tag vor seinem Tod dort verbracht habe.