Welche Versicherungen bei Schäden durch Feuerwerkskörper zahlen
Berlin (dpa/tmn) - Bereits eine Rakete reicht aus, um ein Eigenheim in Brand zu setzen. Böller können Menschen verletzen. Jedes Mal stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommen muss. Vor allem, wenn der Verursacher nicht feststeht.
Treffen Feuerwerkskörper das Haus, kommt die Wohngebäudeversicherung für Schäden auf. Bricht durch eine Rakete oder einen Böller ein Feuer aus und beschädigt das Gebäude, zahlt die Hausratversicherung. Das gelte auch für die Folgen von Löschwasser, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Die private Haftpflichtversicherung greift, wenn ein Partygast in einer anderen Wohnung Schäden mit dem Feuerwerk anrichtet oder wenn Jugendliche mit Böllern hantieren. Wer sich mit Feuerwerkskörpern verletzt und dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung.
Wird an Silvester mit einem Böller oder einer Rakete ein fremdes Auto beschädigt, zahlt in der Regel die private Haftpflichtversicherung des Verursachers. Darauf weist der ADAC Hessen-Thüringen hin. Bei Vorsatz kann die Versicherung die Leistung aber auch verweigern. Lässt sich der Verantwortliche nicht ermitteln, erstattet die Teilkaskoversicherung des Fahrzeugbesitzers Brandschäden sowie kaputte Scheiben. Bei Vandalismus springt nur eine Vollkaskoversicherung ein.