Werbeanrufe sind ohne vorherige Zustimmung unzulässig
Leipzig (dpa/tmn) - „Schönen guten Tag, ich rufe im Namen von XY an und möchte Ihnen folgendes Angebot unterbreiten“ - Anrufe wie diese nerven nicht nur, sie sind auch verboten. Eine Verbraucherzentrale will nun herausfinden, ob es dennoch zu solchen Anrufen kommt.
Werbeanrufe ohne die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen sind immer unzulässig. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Auch die Zustimmung zu Beginn des Gesprächs einzuholen, verstoße gegen die seit Oktober 2013 gültigen Vorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung. Unternehmen müssen außerdem auch bei Bestandskunden um Erlaubnis fragen, bevor sie zu Werbe- oder Verkaufszwecken anrufen.
Um sich ein Bild von der Lage auf dem Telefonwerbemarkt zu verschaffen, führt die Verbraucherzentrale Sachsen seit dem 1. Juli eine Umfrageaktion durch. Verbraucher können auf einer Internetseite ihre Erfahrungen mit ungebetenen Anrufen schildern und Verstöße melden.