Wirrwarr um Geldautomaten-Gebühr
Berlin (dpa/tmn) - Das böse Erwachen kommt oft erst Wochen später, wenn der Blick auf den Kontoauszug verrät, was das Geldabheben bei einer fremden Bank gekostet hat. Doch damit ist ab 15. Januar Schluss.
Dann muss der Geldautomat anzeigen, wie hoch die Gebühr ist.
Fremdgehen beim Geld abheben, kommt einem oft teuer zu stehen. Durchschnittlich 5,64 Euro koste es, wenn Verbraucher an Geldautomaten fremder Banken Geld abheben, fand die unabhängige Finanzberatung FMH in Frankfurt am Main heraus. Doch nicht nur das: In der Regel erfährt der Kunde erst auf dem nächsten Kontoauszug, was die Fremdabhebung wirklich gekostet hat. Und genau das wird sich nun zum 15. Januar ändern.
„An dem Automaten wird dann angezeigt, welche Gebühr die Bank für die Fremdabhebung erhebt“, sagt Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin. Dann kann sich der Kunde noch überlegen, ob er die bezahlen will oder nicht - theoretisch. Denn praktisch nutzt man nur dann den Automaten einer Fremdbank, wenn man keine Alternative hat. „Diese Transparenz ist zwar gut und begrüßenswert, schützt aber nicht vor Wucherpreisen“, sagt der vzbv-Bankenexperte.
Im Sommer 2010 hatte die Bankenbranche über eine Deckelung der Gebühren für Fremdabhebungen diskutiert, war aber zu keiner Einigung gekommen. Hintergrund ist, dass der Fremdkunde bisher die Gebühr nicht an die Bank zahlt, an deren Automat er Geld abhebt, sondern er einen Teil der Gebühr zwischen den Banken, das sogenannte Interbankenentgelt, entrichtet. Die sind je nach Bank sehr unterschiedlich und vor allem undurchsichtig. Für die Kunden sind sie bisher sogar überhaupt nicht nachvollziehbar.
Immerhin erklärten sich die Privatbanken dazu bereit, Fremdkunden künftig maximal 1,95 Euro pro Auszahlung in Rechnung zu stellen. „Für Kunden von Banken, die einem Bankenverbund wie der Cash-Group angeschlossen sind, und für die eigenen bleibt die Abhebung selbstverständlich kostenfrei“, erklärt Lars Hofer, Sprecher des Bundesverbandes deutscher Banken in Berlin.
Das Beispiel zeigt: Eine Deckelung der Gebühren ist möglich. „Allerdings haben nur 20 Prozent der Menschen ihr Konto bei einer Privatbank, die große Mehrheit bei Sparkassen“, sagt Pauli. Genau deshalb sei die Einigung ein fauler Kompromiss.
Sparkassen, Volksbanken und Genossenschaftsbanken wollen keine einheitlichen Gebühren vorschreiben. „Die Sparkassen sind eigenständig und legen daher jeweils auch unabhängig voneinander die Gebühren fest“, sagt Michaela Roth, Sprecherin des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) in Berlin. Allerdings würde die Transparenz dann schon zu einem Wettbewerb unter den Sparkassen führen, sagt sie.
Verbraucherschützer Pauli sieht das etwas anders: „Das mag in Großstädten, wo viele Banken dicht beieinander liegen, der Fall sein.“ Auf dem Land aber sei man oftmals auf die eine ortsansässige Bank angewiesen. „Wenn man dann ortsfremd ist, weiß man nicht, wo die nächste Bank ist, die möglicherweise geringere Gebühren verlangt“, gibt der Bankenexperte zu bedenken. Schließlich suche nicht jeder Ortsfremde über das Handy oder Internet nach dem nächsten Automaten der eigenen Bank, bevor er Geld abhebt.
Nun gelte es erstmal abzuwarten, was nach dem 15. Januar passiert, sagt Pauli. Allerdings befürchten die Verbraucherzentralen, dass die Banken künftig ihre Automaten verstärkt an gut besuchten Plätzen, wie etwa Einkaufszentren, aufstellen. Andere, weniger dicht besiedelte Regionen könnten dann leiden, weil hier weniger Geldautomaten zur Verfügung stehen könnten.
Zudem sehen sie ein Problem darin, dass ausländische Verbraucher in Deutschland überhaupt keinen Durchblick mehr haben werden. „Preistransparenz bedeutet eben noch nicht Auswahlmöglichkeit“, so Pauli. Allerdings machen Fremdabhebungen bislang lediglich vier Prozent aller Abhebungen aus. Und bei denen heißt es nun wohl auch in Zukunft, in den sauren Apfel einer möglicherweise hohen Gebühr zu beißen.