Wohn-Riester: Besonders vorteilhaft für Familien
Diese Förderung gibt es für Bausparverträge und die Tilgung von Immobilienkrediten.
Düsseldorf. Seit drei Jahren ist der Erwerb von Wohneigentum mit Riester-Förderung möglich. Anfangs schleppend steigt die Zahl der Nutzer stetig an. So vermelden die Landesbausparkassen (LBS) für 2010 einen Zuwachs an Wohn-Riester-Verträgen von gut 40 Prozent gegenüber 2009. „Riester macht inzwischen 15 Prozent des Neugeschäftsvolumens aus“, sagt LBS-Chef Hartwig Hamm.
Funktionsweise: Wohn-Riester-Förderung gibt es für Bausparverträge und für die Tilgung von Immobilienkrediten. Alternativ kann man angespartes Vorsorgeguthaben aus Riester-Renten-Verträgen nehmen und für den Eigenheimkauf verwenden.
Wichtig: Die Immobilie muss selbst genutzt werden. Im Rentenalter werden die Fördermittel besteuert.
Fördermittel: Die Förderung geschieht analog zu Riester-Sparverträgen. Der Staat gewährt eine Grundzulage von 154 Euro je Vertrag. Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Käufer je nach Geburtsjahr des Kindes 185 Euro oder 300 Euro. Eigenbeitrag plus Zulagen sind bis zur Höhe von 2100 Euro als Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Das Finanzamt prüft, ob der Steuervorteil höher ist als die gewährten Fördermittel. Volle Förderung erhalten Arbeitnehmer, die vier Prozent ihrer rentenpflichtigen Vorjahreseinkünfte in den Vertrag einzahlen.
Kostenvergleich: Die auflaufenden Steuerbeträge schrecken viele Käufer vor Wohn-Riester ab. Dabei lohnt genaues Nachrechnen. Dank Förderung sind Riester-Kredite nämlich schneller getilgt als ungeförderte Darlehen. „Fließen die eingesparten Kreditraten nicht in den Konsum, sondern auf ein Sparkonto, ergibt sich nach Steuern meist ein finanzielles Plus“, so Gottschalk.