Wohngebäudeversicherung: Grundstück ist nicht mitversichert

Hamburg - Keine Frage: Die Wohngebäudeversicherung ist für Eigentümer wichtig. Bei der Suche nach einem Anbieter ist zu prüfen, welche Einschränkungen die Police enthält. Das Grundstück etwa ist nicht mitversichert.

„Eigentümer sollten aber sichergehen, dass die Versicherung auch Schäden an Gebäudebestandteilen, die außerhalb des Gebäudes liegen, abdeckt“, rät Claudia Frenz vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Nur so springt der Versicherer zum Beispiel ein, wenn Frost ein Ableitungsrohr beschädigt.

Trägt der Eigentümer am Schaden eine Mitschuld, gefährdet er unter Umständen seinen Versicherungsschutz. Das gilt etwa, wenn man die Wohnung verlässt, obwohl die Waschmaschine noch läuft. Wenn dann ein Wasserschaden entsteht, kann der Versicherer seine Leistungen kürzen. Frenz rät: Wer dies vermeiden will, sollte darauf achten, dass der Versicherer auf den „Einwand der groben Fahrlässigkeit“ verzichtet.

Die Höhe des zu zahlenden Beitrages ist unter anderem abhängig vom Wohnort, Umfeld und Alter der Immobilie. Auch der Wert und die Ausstattung spielen eine wichtige Rolle: „Damit der Versicherungsschutz voll greift, sollte man keine Angaben vergessen“, rät Frenz. Wer etwa eine Fußbodenheizung oder ein Schwimmbad hat, sollte dies dem Versicherer mitteilen. Solche Angaben erhöhen die Versicherungssumme.