Wohnungswechsel: So klappt es mit dem Umzug

Wer gut informiert ist, kann sich viel Ärger und Geld sparen.

Düsseldorf. Knapp fünfmal im Leben wechseln Menschen in Deutschland den Wohnort, so das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung. Noch nicht einmal erfasst sind hier Umzüge innerhalb der Gemeindegrenzen.

Übernimmt eine Möbelspedition den Umzug, besteht in der Regel Versicherungsschutz für Ihren Hausrat — allerdings nur bis zu einer bestimmten Schadenshöhe. Außerdem gibt es Ausnahmen vom Versicherungsschutz — etwa bei vom Kunden selbst verpacktem Hausrat, Wertgegenständen und Pflanzen. Zudem beschränkt sich die Haftung auf den Zeit- und nicht auf den Wiederbeschaffungswert.

Wer besonders hochwertiges Inventar schützen möchte, kann aufstocken. Offensichtliche Schäden müssen Kunden dem Umzugsunternehmen spätestens einen Tag nach dem Umzug mitteilen. „Versteckte Mängel kann man bis zu 14 Tage nach dem Umzug schriftlich beim Spediteur geltend machen“, sagt Carolin Semmler von der Verbraucherzentrale NRW.

Achtung: Wer sich beim Umzug von Freunden helfen lässt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Computer Opfer der Erdanziehungskraft wird. Die Haftpflichtversicherung der Helfer leistet nur, wenn Gefälligkeitsschäden versichert sind oder das Unglück fahrlässig passiert ist.

Mit Stühlen und Absperrband in Eigenregie einen Teil von Gehweg und Fahrbahnrand zu sperren, ist nicht erlaubt. Um offiziell einen Parkplatz freizuhalten, benötigt man eine amtliche Genehmigung. Die gibt es beim Straßenverkehrsamt oder bei der Stadtverwaltung. Spätestens zwei Wochen vor dem Umzug sollte man sich um die Genehmigung kümmern. Zumeist drei Tage vorher müssen die Halteverbotsschilder aufgestellt werden.

Die Schilder erhält man bei privaten Fachunternehmen — im Internet oder in den Gelben Seiten nach „Verkehrssicherung“ oder „Umzugsabsperrung“ suchen. Manche Unternehmen kümmern sich auch um die behördliche Genehmigung.

Ist ein Umzug beruflich bedingt, kann man viele Kosten als Werbungskosten absetzen. Wer aus privaten Gründen umzieht, für den kommt dies nicht infrage — schließlich dient der Umzug nicht der Sicherung des Einkommens. „Privat Umziehende können aber einen Teil der Kosten des Umzugsunternehmens als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen“, sagt Steuerberater Markus Deutsch vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Die Arbeitskosten für die Möbelträger und den Lkw-Fahrer akzeptiert der Fiskus.

Insgesamt kann man in einem Jahr 20 Prozent der Kosten von maximal 20 000 Euro — also höchstens 4000 Euro — in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen ansetzen. Muss im alten oder neuen Zuhause renoviert werden, so können zudem Handwerkerkosten die Steuerlast reduzieren — 20 Prozent von höchstens 6000 Euro.

„Kann der Anbieter seine Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen, hat der Kunde ein Recht zu kündigen“, sagt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das gilt auch für den Fall, dass das dortige Angebot nicht dem entspricht, was im Vertrag vorgesehen ist — wenn also beispielsweise die Internetverbindung langsamer ist. Kunden sollten ihren Anbieter frühestmöglich informieren. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.