Zusatzbeitrag der Krankenkasse ermöglicht Sonderkündigung
Berlin (dpa/tmn) - Gesetzliche Krankenkassen dürfen ab Januar Zusatzbeiträge von ihren Versicherten verlangen. Die großen Kassen haben bereits angekündigt, einen Sonderbeitrag um die 0,9 Prozent einzuführen.
Wer den Betrag nicht zahlen will, hat das Recht, zu kündigen.
Erheben Krankenkassen einen Zusatzbeitrag, können Verbraucher von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, erklärt der GKV-Spitzenverband in Berlin. Dieses Recht gilt, wenn ein Zusatzbeitragssatz erstmalig festgelegt oder später erhöht wird. Für eine reguläre Kündigung muss man mindestens 18 Monate bei einer Krankenkasse versichert gewesen sein.
Die Krankenkasse muss die Mitglieder schriftlich darauf hinweisen, dass ein Zusatzbeitragssatz erhoben wird und dass damit auch ein Sonderkündigungsrecht wirksam wird. Das muss sie bis zum Ablauf des vorangegangenen Monats tun, in dem der Zusatzbeitragssatz eingeführt wird. Überschreitet eine Krankenkasse die Fristen, kann das Mitglied sein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach dem Zugang des verspäteten Hinweises der Krankenkasse ausüben. Die Kündigung gilt dann als in dem Monat erklärt, in dem der Zusatzbeitrag erhoben wird.