Nach dem am Dienstag (21. Februar) veröffentlichten Urteil kann für die zweite Fahrt kein weiterer Werbungskostenabzug geltend gemacht werden (Aktenzeichen: 4 K 3301/09). Geklagt hatte ein Musiker. Er war häufiger zweimal am Tag zur Arbeit gefahren. Zwischen Probe und Aufführung lagen mindestens vier Stunden. Daher setzte der Musiker in seiner Steuererklärung für diese Tage zweimal die Entfernungspauschale zwischen Wohnung und Theater an.
Das Finanzgericht winkte aber ab und gab dem Finanzamt recht. Die Behörde hatte die Entfernungspauschale nur einmal pro Tag berücksichtigt. Das Gericht sieht dadurch keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Das Urteil vom 6. Februar ist laut Mitteilung noch nicht rechtskräftig.