Abgelaufen: Lebensmittel nicht gleich wegwerfen

Düsseldorf/Berlin (dpa/tmn) - Jeder Deutsche wirft jährlich Lebensmittel im Wert von rund 330 Euro weg. Dabei müssen diese gar nicht gleich in den Müll wandern, wenn beispielsweise das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist.

Denn häufig sind sie dann noch genießbar.

Ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum bedeutet nicht, dass das Lebensmittel direkt ungenießbar geworden ist. „Verbraucher sollten sich auf ihre eigenen Sinne verlassen“, rät Doris Gräfe von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Erst wenn ein Produkt schlecht riecht, deutlich anders aussieht und schmeckt als üblich oder gar schimmelt, gehöre es in den Mülleimer, sagt die Ernährungsexpertin. Jedoch sei das Datum nicht das ausschlaggebende Kriterium dafür, ob Waren weggeworfen werden müssen.

Jeder Deutsche entsorgt Lebensmittel im Wert von rund 330 Euro pro Jahr, wie die „Bild“-Zeitung am Montag (9. Mai) berichtete. Demnach landen jährlich insgesamt bis zu 20 Millionen Tonnen Nahrungsmittel im Müll, heißt es unter Berufung auf Schätzungen des Bundesverbraucherschutzministeriums. Als einer der Hauptgründe dafür wird einer Umfrage des Ministeriums zufolge genannt, dass das Haltbarkeitsdatum abgelaufen gewesen sei.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist nach Angaben Gräfes der Zeitpunkt, bis zu dem der Hersteller garantiert, dass das Lebensmittel unter den genannten Bedingungen haltbar ist. „Das kann aber auch mal eine Kühlung von zwei bis vier Grad sein, die kaum jemand in seinem Kühlschrank hat“, sagt Gräfe. Daher müssen Verbraucher darauf achten, wie sie die Sachen lagern. Wenn ein Produkt trotz richtiger Lagerung vor Ablauf des MHD verfällt, sollte der Kunde es zurück in den Laden bringen und umtauschen.

Bei frischen Lebensmitteln wird das MHD meist auf den Tag genau angegeben. Bei länger haltbaren Waren reichen Monat und Jahr, und bei Konserven sogar reine Jahresangaben. Allerdings verdirbt ein Produkt natürlich nicht mit Ablauf des Datums. Generell gilt laut Gräfe die Faustformel: „Bei Tagesangaben kann es noch einige Tage länger haltbar sein. Bei Monats- oder Jahresangaben oft sogar noch mehrere Wochen.“ Ohne MHD dürfen zum Beispiel frisches Obst und Gemüse, Zucker und Salz verkauft werden. Mit Ausnahme von Eiern ist der Verkauf auch nach Ablauf des Datums erlaubt.

Gräfe rät, beim Einkaufen auf zwei Dinge zu achten: Erstens sollte nur so viel gekauft werden, wie auf jeden Fall bis zum MHD verzehrt werden kann. Wer darüber hinaus etwas dafür tun will, dass weniger Lebensmittel weggeworfen werden, sollte zweitens nicht immer das Produkt mit dem spätesten MHD kaufen. „Wenn ich heute einen Joghurt essen will, muss der ja nicht noch zwei Wochen haltbar sein.“ So vermieden Kunden, dass in den Supermarktregalen Lebensmittel stehen bleiben, deren Haltbarkeit sehr bald abläuft.