Aldi lenkt im Streit um ranzige Butter ein
Essen (dpa) - Weil eine Aldi-Kundin ganz genau wissen wollte, was mit ihrer verdorbenen Butter tatsächlich los war, wagte die Frau den Rechtsstreit mit dem Discounter. Nachdem Aldi zuvor die Herausgabe der Laboranalyse verweigert hatte, lenkte der Discounter jetzt ein.
Im Streit um zwei Päckchen ranzige Butter hat der Discounter Aldi Nord im letzten Moment eingelenkt. Das Unternehmen habe der betroffenen Kundin den verlangten Prüfbericht erst am Vorabend eines angesetzten Gerichtstermins ausgehändigt, berichtete der Anwalt der Kundin Cornelius Knappmann-Korn. Die Verhandlung am Freitag (9. Mai) war nach nur zehn Minuten beendet. Die Richterin am Amtsgericht in Neumünster akzeptierte das Angebot des Discounters, die Gerichtskosten freiwillig zu übernehmen.
Die Klägerin und die Verbraucherorganisation foodwatch hatten aber ein Grundsatzurteil zu den Informationsrechten der Verbraucher bei verdorbenen Waren erhofft. Diese Frage bleibe nun offen, da das Gericht mit der Kostenübernahme durch Aldi nicht mehr in der Sache habe entscheiden müssen, sagte ein Sprecher von foodwatch.
Nach dem Kauf der offensichtlich verdorbenen Butter habe seine Mandantin wissen wollen, was mit dem Speisefett tatsächlich losgewesen sei, sagte der Anwalt der Kundin. Aldi habe der Frau jedoch zunächst den Einblick in die Ergebnisse der von dem Unternehmen durchgeführten Laboranalysen der irischen Butter verweigert. Stattdessen sei die Frau mit einem Präsent abgefertigt worden. Wegen der Bedeutung des Falls für den Verbraucherschutz hatte die Verbraucherorganisation Foodwatch nach eigenen Angaben für die Klägerin zunächst die Kosten für den Gang vor Gericht übernommen.
Der Discounter hatte zuvor in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass das Unternehmen nicht verpflichtet sei, Verbrauchern Laboruntersuchungen zugänglich zu machen. Aldi versicherte, dass die Gesundheit der Kunden zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen sei. Das Unternehmen habe in Zusammenarbeit mit seinen Lieferanten unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die betroffenen Partien aus dem Verkauf zu nehmen und künftige Qualitätsprobleme auszuschließen.