Arzt erkennt Schweinegrippe nicht - keine Haftung
Hamm (dpa/tmn) - Patienten haben keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihr Arzt eine Infektion mit dem Schweinegrippenvirus nicht frühzeitig erkennt. Besonders wenn eine ausführliche Untersuchung erfolgte.
Eine nicht diagnostizierte Schweinegrippe-Erkrankung ist nicht schadenersatzpflichtig. Das gilt insbesondere dann, wenn der Mediziner den Erkrankten korrekt untersucht, entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 3 U 26/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.
In dem verhandelten Fall war ein Mann wegen hohen Fiebers und Hustens zu seinem Hausarzt gegangen. Der Mediziner diagnostizierte eine grippale Atemwegsinfektion und akute Bronchitis. Die Beschwerden verschlimmerten sich jedoch, und der Mann ging schließlich in ein Krankenhaus. Dort wurde eine Lungenentzündung und eine Infektion mit dem Schweinegrippevirus H1N1 festgestellt. Der Patient verklagte seinen Hausarzt auf Schmerzensgeld. Die Begründung: Er habe ihn unzureichend untersucht.
Die Klage hatte keinen Erfolg: Der Arzt habe den Patienten korrekt untersucht und behandelt. Lungenentzündungen werden durchaus auch zu Hause behandelt. Daher hätte der Arzt ihn nicht unbedingt ins Krankenhaus einweisen müssen. Außerdem sei in der Klinik die Schweinegrippeinfektion erst im späteren Verlauf der Untersuchungen festgestellt worden.