Arzt muss nicht ungefragt OP-Erfolgsquote nennen
Koblenz (dpa) - Vor einer Operation muss der Arzt dem Patienten nicht von sich aus sagen, wie die Erfolgsquote bei diesem Eingriff aussieht. So urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz.
Ein Arzt muss nicht ungefragt die OP-Erfolgsquote nennen. Selbst dann nicht, wenn der Anteil der Misserfolge hoch ist. Das geht aus einem am Montag (23. Januar) bekanntgewordenen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Danach muss der Arzt in der Regel nur über die Risiken des jeweiligen Eingriffs aufklären (Aktenzeichen: 5 U 370/11).
Das Gericht gab damit einem Mediziner Recht, der nach einer missglückten Operation von einem Patienten verklagt worden war. Der Patient hatte dem Arzt unter anderem vorgehalten, er habe ihn nicht hinreichend aufgeklärt und die hohe Misserfolgsquote von 70 Prozent verschwiegen. Das OLG kam jedoch nicht zu dem Schluss, dass der Arzt seine Pflichten verletzt hat. Bei einer Operation könne ein Erfolg nicht dauerhaft garantiert werden, befanden die Richter. Außerdem sei der dauerhafte Erfolg von vielen Umständen abhängig, auf die ein Arzt keinen Einfluss habe. Daher ginge eine solche generelle Aufklärungspflicht viel zu weit, heißt es in dem Beschluss.