Auf die Dosis kommt es an — Beipackzettel richtig lesen

Berlin (dpa/tmn) — „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“ Jeder kennt diesen Satz aus der Werbung für alle Arten von Medikamenten. Doch auch der Beipackzettel gibt zu diesen Punkten Auskunft - eigentlich.

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Warum heißt es nicht: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie den Beipackzettel? Weil dieses klein bedruckte Stück Papier oft mehr Fragen als Antworten hinterlässt.

Studiert man den Beipackzettel eines bekannten Kopfschmerz-Mittels, kann einem angst und bange werden: Hirnblutungen, Übelkeit, Magen-Darm-Entzündungen sind nur einige mögliche Nebenwirkungen. Davon sollten sich Patienten nicht abschrecken lassen, rät Ursula Sellerberg von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda). Die Aufzählungen seien so lang, weil die Hersteller verpflichtet sind, jede bekannte Nebenwirkung aufzuführen.

Der Beipackzettel diene in erster Linie zur juristischen Absicherung, sagt Hans-Michael Mühlenfeld, Vorsitzender des Hausärzteverbands Bremen. „Da sitzen Juristen des Pharmakonzerns an den Formulierungen.“ Deshalb hat Verständlichkeit nicht oberste Priorität, und Missverständnisse sind vorprogrammiert. Etwa bei Nebenwirkungen oder Faktoren, die gegen die Einnahme sprechen: „Die Angaben dazu beziehen sich auf die Substanz, nicht auf deren Dosierung oder Form.“

Generell werde bei Arzneimitteln das Nutzen-Risiko-Verhältnis abgewogen. Bei einem Medikament gegen Krebs könnten als Nebenwirkung die Haare ausfallen, erläutert Sellerberg beispielhaft. Die Gefahr der Krankheit mache das Risiko tolerierbar. „Kopfschmerz-Mittel mit dieser Nebenwirkung würden nie auf den Markt kommen.“

Auch bei den angegebenen Wahrscheinlichkeiten von Nebenwirkungen drohen Missverständnisse. Tritt eine Nebenwirkung „häufig“ auf, heißt das nicht, dass die Chance dafür groß ist. „In dem Fall betrifft das höchstens zehn Prozent der Patienten“, sagt Sellerberg. Selten heiße, dass von 10 000 Menschen im Schnitt bis zu 10 betroffen sind.

Die Angaben zur Anwendung und Dosierung der Medikamente sei hingegen auch für Patienten verständlich, sagt Kahnt. Zwar schreiben Ärzte die Angaben meist auf das Rezept oder Apotheker auf die Packung. Nachschauen schadet trotzdem nicht, denn gerade Details geraten in Vergessenheit: Soll ich das Medikament vor dem Essen nehmen?

Viele Senioren teilen große Tabletten, um sie besser schlucken zu können. Hier sollte zuvor im Beipackzettel nachgelesen werden, ob das geht. Denn nicht jede Tablette darf geteilt werden, selbst wenn sie eingekerbt ist. „Mitunter haben diese eine Ummantelung, die vor bitterem Geschmack des Wirkstoffes schützt oder dafür sorgt, dass dieser nach und nach abgegeben wird“, erläutert Sellerberg.

Seit 2013 findet sich auf manchen Beipackzetteln ein schwarzes Dreieck: Diese Mittel unterliegen einer besonderen Risikobewertung. Sie sind häufig neu auf dem Markt. „Für den Patient heißt die Information, dass er die Nebenwirkungen des Medikaments kritisch bewerten sollte“, erklärt Kahnt. Fallen ihm welche auf, die noch nicht aufgelistet sind, sollten diese dem Arzt gemeldet werden. Das soll Medikamente sicherer machen. Es gilt demnach, wachsam zu sein, Sorgen seien aber unbegründet, sagt Kahnt. „Solange ein Medikament auf dem Markt ist, ist es auch sicher“, betont der Patientenberater.