Bei Martinsgans-Kauf Haltungsart beachten
Bonn (dpa/tmn) - Wer zu Sankt Martin einen Gänsebraten zubereiten will, sollte beim Kauf des Vogels auf geschützte Gütesiegel achten. Kennzeichnungen wie „Bio-“ oder „Öko-Gans“ garantieren artgerechte Haltung.
Verbraucher sollten sich beim Kauf einer Martinsgans nicht von Bezeichnungen wie „Landkorngans“ oder „vom Bauernhof“ blenden lassen. Denn sie bedeuten nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes meistens nicht, dass die Tiere artgerecht, sondern in engen Ställen ohne Badewasser bis zur Schlachtreife gehalten wurden.
Das sei bei den gesetzlich geschützten Kennzeichnungen „Auslaufhaltung“, „bäuerliche Auslaufhaltung“ oder „bäuerliche Freilandhaltung“ anders. Sie garantieren ebenso wie die Bezeichnung „Bio-“ oder „Öko-Gans“, dass das Federvieh tierfreundlich gehalten wurden.