Verbraucher sollten sich beim Kauf einer Martinsgans nicht von Bezeichnungen wie „Landkorngans“ oder „vom Bauernhof“ blenden lassen. Denn sie bedeuten nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes meistens nicht, dass die Tiere artgerecht, sondern in engen Ställen ohne Badewasser bis zur Schlachtreife gehalten wurden.
Das sei bei den gesetzlich geschützten Kennzeichnungen „Auslaufhaltung“, „bäuerliche Auslaufhaltung“ oder „bäuerliche Freilandhaltung“ anders. Sie garantieren ebenso wie die Bezeichnung „Bio-“ oder „Öko-Gans“, dass das Federvieh tierfreundlich gehalten wurden.