Schwer kranke Patienten können eine langfristige Therapieverordnung beantragen. Reagiert die Kasse nicht innerhalb von vier Wochen, gelte der Antrag nach Ablauf dieser Zeit als genehmigt. Das erläutert die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands (UPD) in Erfurt.
Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes zu Jahresanfang brauche der Arzt sich laut UPD nicht mehr sorgen, dass er mit einer wiederholten oder langfristigen Verordnung sein Praxisbudget überlastet und die Kasse Rückforderungen an ihn stellt. Er müsse lediglich bescheinigen, dass er es für medizinisch notwendig hält, die Behandlung dauerhaft fortzusetzen. Angehörige von Patienten müssen eine Vollmacht beilegen, wenn sie den Antrag in deren Namen bei der Kasse einreichen.