Bei U-Untersuchung wird die Entwicklung des Kindes überprüft
Düsseldorf (dpa/tmn) - Kinder sollten regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung. Bei diesen U-Untersuchungen prüfen Ärzte die geistige und motorische Entwicklung der Kleinen. Ziel sei, Entwicklungsstörungen früh zu erkennen, sagt Hermann Josef Kahl, Kinder- und Jugendarzt aus Düsseldorf.
Die erste Untersuchung (U1) erfolgt direkt nach der Geburt, die zweite (U2) zwischen dem dritten und zehnten Lebenstag. Im ersten Lebensjahr stehen noch vier weitere Untersuchungen an, danach jedes Jahr eine weitere bis zum sechsten Lebensjahr. Die nächste ist erst zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr vorgesehen (J1).
„Diese Spanne halten wir für zu groß“, sagt Kahl, der beim Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) als Bundespressesprecher tätig ist. Der BVKJ empfiehlt deshalb zwei ergänzende Untersuchungen im Alter von sieben bis acht (U10) und neun bis zehn Jahren (U11). „Sie sind sinnvoll, da wir in der Zeit mögliche Verhaltensstörungen wie ADHS oder Lern- und Haltungsprobleme früh feststellen können.“ Die Kosten für diese Zusatzuntersuchungen werden von den meisten Kassen jedoch nicht erstattet.
Die U-Untersuchungen sind keine gesetzliche Pflicht. „Einige Bundesländer fordern Eltern jedoch dazu auf“, sagt Kahl. Werden die nicht wahrgenommen, schreibt das zuständige Gesundheitsamt oder eine andere Behörde die Eltern an. „Das kann Kontrollen zu Hause nach sich ziehen.“
Selbst gegenüber Medizinern skeptische Eltern lassen ihre Kinder im Rahmen der U-Untersuchungen durchchecken, da sie der reinen Vorsorge dienen, sagt Kahl. „Sie kommen, um sicherzugehen, dass sich ihr Kind so entwickelt, wie es soll.“