Bei unverständlichem Beipackzettel nachfragen

Berlin (dpa/tmn) - Viele Menschen verstehen die Angaben auf dem Beipackzettel eines Medikamentes nicht. Denn Risiken und Nebenwirkungen sind oft kompliziert formuliert. Dann sollte beim Arzt oder Apotheker nachgefragt werden.

Ist der Beipackzettel unverständlich, sollte man sich dem in der Werbung für Arzneimittel gesetzlich vorgeschriebenen Satz „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ zu Herzen nehmen. Denn nicht jeder Patient verstehe die oft langen und in kleiner Schrift gedruckten Gebrauchsinformationen auf Anhieb, betont Ursula Sellerberg von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in Berlin.

Die Hersteller sind verpflichtet, dort alle bekannten Nebenwirkungen aufzuführen und ihre Häufigkeit anzugeben. „Diese Angaben sind aber oft nicht mit dem allgemeinen Sprachgebrauch identisch“, sagt die Apothekerin. Nebenwirkungen treten nicht bei jedem Patienten auf. Verursacht ein Arzneimittel zum Beispiel „häufig“ Schwindel, bedeutet dass, dass von einhundert Anwendern höchstens neun Menschen schwindelig wird. „Seltene“ Nebenwirkungen treten höchstens bei einem von tausend Anwendern auf.

Der Beipackzettel kann Patienten verwirren, wenn unter Anwendungsgebieten die eigene Erkrankung nicht aufgeführt ist. Trotzdem kann das erhaltene Medikament wirkungsgleich sein mit dem, das der Arzt verordnet hat. Seit Anfang 2011 gilt, dass beim Austausch eines Medikaments gegen ein anderes wirkstoffgleiches Präparat nur ein Anwendungsgebiet übereinstimmen muss. Im Extremfall bekäme eine Frau mit Bluthochdruck in der Apotheke ein Präparat gegen Prostatabeschwerden - und es wäre dennoch das richtige Medikament.

Unklarheit herrscht auch beim Einnahmezeitpunkt. Soll etwas „vor der Mahlzeit“ eingenommen werden, sollte zwischen der Medikamenteneinnahme und dem Essen mindestens eine halbe Stunde liegen. „Es reicht also nicht aus, das Medikament unmittelbar vor dem ersten Bissen zu schlucken“, betont Sellerberg. „Nach der Mahlzeit“ heißt dagegen, mindestens zwei Stunden zu warten.