Das Aufklärungsgespräch vor der OP
Berlin/Köln (dpa/tmn) - In einem Aufklärungsgespräch werden vor einer geplanten Operation Risiken und Nebenwirkungen des Eingriffs besprochen. Sowohl Arzt wie Patient sollten sich dafür ausreichend Zeit nehmen - und alle offenen Fragen klären.
Es ist einer dieser Termine, die wohl keiner wirklich mag: für eine Operation ins Krankenhaus gehen. Doch auch wenn - oder gerade weil - die meisten dann wahrscheinlich ziemlich nervös sind, sollten sie das Ausklärungsgespräch vor der OP nutzen, um Fragen loszuwerden und Sorgen aus dem Weg zu räumen.
Ziel: Das Aufklärungsgespräch soll - wie der Name verrät - aufklären. „Entscheidend ist dabei aber nicht, dass der Patient ein Formular erhält, in dem alles Wichtige steht, sondern dass er wirklich ein Aufklärungsgespräch bekommt“, sagt Ekkehart Schäfer, Fachanwalt für Medizinrecht und Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin.
Der Patient habe ein Selbstbestimmungsrecht und könne deshalb entscheiden, ob und wie er sich behandeln lassen wolle. „Der Eingriff des Arztes in die körperliche Integrität des Patienten - also besonders eine OP - ist im juristischen Sinne eine Körperverletzung“, sagt der Experte. Sie sei strafbar. „Der Arzt muss daher einen Rechtfertigungsgrund für den Eingriff haben, und das ist die Einwilligung des Patienten.“ Damit dieser allerdings einwilligen könne, müsse er wissen und verstehen, in was er einwillige.
Inhalt: Der Arzt hat als Fachmann naturgemäß einen Wissensvorsprung vor dem Patienten. „Er muss die Sachlage aber so erklären, dass der Patient es versteht“, betont Holger Zenk, Patientenberater der Bundesgeschäftsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) in Berlin. Das bedeutet: kein Fachchinesisch, sondern gut verständliche Erklärungen, möglicherweise auch mit einem Dolmetscher, wenn der Patient Sprachprobleme hat. „Wenn man etwas nicht versteht, sollte man sich auch nicht schämen oder denken, 'Jetzt nerve ich den Arzt', sondern nachfragen.“
Außerdem müssen in einem Aufklärungsgespräch verschiedene Dinge erläutert werden, wie Andreas Waltering vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in Köln sagt. „Der Patient muss erfahren, was passieren würde, wenn er den Eingriff nicht machen ließe.“ Außerdem: „Der Arzt kann nicht nur sagen, 'Sie haben keine andere Wahl', sondern er muss auch sagen, 'Es gibt noch die und die möglichen Alternativen'.“
Über Risiken muss natürlich ebenfalls aufgeklärt werden. „Dabei muss es um allgemeine, für jeden Eingriff gültige Risiken gehen, aber auch um eingriffsspezifische, selbst wenn die nur gering sind“, betont Waltering. Das heißt: Wundheilungsstörungen gehören ebenso dazu wie das - vielleicht nur minimale - Risiko, durch diesen speziellen Eingriff gelähmt zu werden.
Zeit: Wie lange das Gespräch dauert, hängt unter anderem von der Art des Eingriffes ab. Fragen zu stellen, ist das gute Recht des Patienten. Und es ist die Pflicht des Arztes, sie zu beantworten. Ein Gespräch kann durchaus 30 Minuten oder bis zu zwei Stunden dauern. Hinzu kommt, dass das Aufklärungsgespräch rechtzeitig erfolgen muss, wie Waltering betont. Häufig werde es am Tag vor der OP geführt.
Wer: „Das Gespräch ist Aufgabe der Ärzte, nicht der Krankenschwestern“, sagt Waltering. In der Regel habe man vor einer größeren OP zwei dieser Gespräche: eines mit einem Anästhesisten, der einen zur Narkose aufklärt, und eines mit dem Operateur, der fachspezifische Dinge klären kann.
Begleitung: Wer mag, kann eine zweite Person dazunehmen. „Das ist das gute Recht der Patienten“, sagt Zenk. Allerdings habe der Arzt eine Schweigepflicht und müsse dafür sorgen, dass andere etwa im Mehrbettzimmer nicht einfach zuhören und persönliche Dinge erfahren. „Besser ist zum Beispiel das Arztzimmer, wo man die zweite Person dann mitbringen kann.“
Unterschrift: Grundlage des Gesprächs ist meist ein standardisiertes Formular mit Angaben zur entsprechenden OP. Das wird am Ende, wenn alle Fragen geklärt sind, vom Patienten unterschrieben. „Damit erklärt er sich mit dem Eingriff einverstanden“, sagt Schäfer.
UPD-Experte Zenk rät, einen dieser Bögen selbst zu behalten. „Dann kann man noch mal bestimmte Dinge nachlesen.“ Werden zudem Änderungen oder über das Formular hinausgehende Dinge vereinbart und auf dem Bogen notiert, könne man um eine Kopie dieses Formulars bitten.
Service:
Bundesweites Beratungstelefon der UPD (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz): 0800 0117722