EU-Urteil: Blutspende-Verbot für Schwule kann rechtens sein
Luxemburg (dpa) - Der Ausschluss Schwuler von der Blutspende kann laut einem EU-Urteil rechtens sein. Voraussetzung ist aber ein hohes Übertragungsrisiko für Infektionskrankheiten wie HIV, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Rechtssache C-528/13).
Konkret geht es zwar um einen französischen Fall, doch auch in Deutschland sind Männer, die mit Männern Sex haben, dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen.
Ein Blutspende-Verbot für Schwule könne gerechtfertigt sein, erklärten die Richter. Allerdings müsse geklärt werden, ob es keine geeigneten Alternativen zu einem Ausschluss gebe. Dies könnten etwa wirksame Testmethoden für Blutspenden oder eine genaue Befragung des Spenders zu riskantem Sexualverhalten sein. Diese Möglichkeiten muss nun das für den Einzelfall zuständige Gericht im französischen Straßburg prüfen. Zudem müssen die Richter Angaben zur Verbreitung von HIV in verschiedenen Bevölkerungsgruppen prüfen.
Nach Daten der Pariser Regierung aus den Jahren 2003 bis 2008 waren homosexuelle Männer die am stärksten von HIV-Neuinfektionen betroffene Gruppe. Die Ansteckungsrate war demnach 200 Mal höher als in der heterosexuellen Bevölkerung des Landes. Das Straßburger Gericht muss klären, ob diese Daten belastbar und weiterhin relevant sind.
Auch in Deutschland gelten Männer, die mit Männern Sex haben, als Gruppe mit erhöhtem Risiko: Laut Robert Koch-Institut entfielen 2013 drei Viertel der ungefähr 3200 HIV-Neuinfektionen auf Schwule. Sie sind daher neben Heterosexuellen mit häufig wechselnden Geschlechtspartnern oder Prostituierten von der Blutspende ausgeschlossen. Grundlage ist die Beantwortung eines Fragebogens vor der Spende.