Füllmenge bei Lebensmitteln muss nicht exakt eingehalten werden
München (dpa/tmn) - Ist drin, was drauf steht? Diese Frage stellt sich nicht nur bei Zutaten, sondern auch bei der angegebenen Menge auf Lebensmittelverpackungen. Geringe Abweichungen sind zulässig. Kommt es wiederholt zu Unterschieden, kann dagegen vorgegangen werden.
Verbraucher können sich nicht darauf verlassen, dass eine Lebensmittelpackung grammgenau so viel enthält wie als Füllmenge angegeben ist. Abweichungen von diesem Wert sind laut der Verbraucherzentrale Bayern nach den Vorgaben der Fertigverpackungs-Verordnung zulässig. Wichtig sei bei der Herstellung oder Abfüllung nur, dass die sogenannte Nennfüllmenge einer Charge im Durchschnitt eingehalten wird. Daher kann es sein, dass eine Lebensmittelpackung mehr und eine andere etwas weniger enthält als angegeben.
Wer selbst nachkontrollieren will, kommt mit einer Haushaltswaage allerdings nicht weiter: Sie ist meist zu ungenau. Verbraucher können sich bei wiederholtem Verdacht auf eine zu geringe Füllmenge an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde wenden, erläutern die Verbraucherschützer. Die Behörde könne dann das Eichamt kontaktieren und eventuell den Produzenten abmahnen.