Für Kassenpatienten wird es mittelfristig teurer
Die Beiträge sinken zwar zunächst. Doch ein Anstieg ist programmiert.
Berlin. Der Bundestag hat eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen.
Zum 1. Januar 2015 soll der Kassenbeitrag von jetzt 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent reduziert werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen davon je die Hälfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze beim Lohn, die gegenwärtig bei 4050 Euro im Monat liegt. Der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten, der von den Arbeitnehmern und Rentnern allein zu tragen ist, entfällt. Im Gegenzug werden über kurz oder lang einkommensabhängige Zusatzbeiträge fällig, deren Höhe die Kassen selbst festlegen können. Dann wird es wieder unterschiedliche Gesamtbeiträge der Kassen geben. Die Kassenmitglieder müssen künftig alle Kostensteigerungen im Gesundheitswesen allein schultern. Denn der Arbeitgeberbeitrag wird bei 7,3 Prozent eingefroren.
Werden Zusatzbeiträge erhoben, ist ein zeitnaher Wechsel der Kasse möglich. Wird bei einer Kasse zum Beispiel im Januar 2015 ein Zusatzbeitrag fällig, kann der Versicherte zum 1. April in einer anderen Kasse sein. Weil die Streichung des Sonderbeitrags bei allen Kassen eine Finanzierungslücke hinterlässt, wird die jeweilige Höhe des Zusatzbeitrags ausschlaggebend für einen Wechsel sein.
Die Kassen werden verpflichtet, den Versicherten per Brief über einen anstehenden Zusatzbeitrag beziehungsweise dessen Erhöhung zu informieren. Eine allgemeine Mitteilung in der Mitgliederzeitschrift der Kasse reicht nicht mehr aus. Obendrein muss der Spitzenverband der Krankenkassen im Internet eine „laufend aktualisierte Übersicht“ veröffentlichen, welche Kasse einen Zusatzbeitrag in welcher Höhe erhebt.
Noch sitzen die meisten Kassen auf einem dicken Finanzpolster. Zuletzt hat deshalb jede fünfte der 130 Kassen Prämien ausgeschüttet. Dies ist ihnen künftig untersagt.
20 Millionen Bundesbürger sind in Kassen versichert, die wegen ihrer Überschüsse ab Januar 2015 beim Zusatzbeitrag unter dem bislang verpflichtenden Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten bleiben könnten. Doch lediglich sieben Kassen haben bislang eine Beitragssenkung angekündigt. Der große Rest wird wohl nicht auf Einnahmen verzichten, denn nach allen Prognosen dürften die Gesundheitskosten ab 2016 wieder stärker steigen als die Lohn- und Rentenzuwächse. Spätestens dann könnten Rücklagen ein Vorteil im Wettbewerb der Kassen sein.
Das Gesetz sieht die Gründung eines fachlich unabhängigen Qualitätsinstituts vor. Es soll Kriterien entwickeln, um die Versorgungsqualität im stationären und ambulanten Bereich besser zu messen und transparenter zu dokumentieren. Für die Versicherten könnte das zum Beispiel bedeuten, dass ihnen künftig die Vergleichbarkeit von Krankenhäusern im Hinblick auf Behandlungsabläufe und Erfolgsquoten erleichtert wird.