Gefälschte Medikamente aus dem Internet eine Gefahr

Handel steigt nach Angaben des Zolls sprunghaft an. Besondere Vorsicht ist bei Online-Apotheken angebracht.

Berlin. Der Handel mit gefälschten Medikamenten steigt nach Einschätzung des Zollkriminalamtes sprunghaft an.

Deutsche Zollbehörden stellten in diesem Jahr bis Ende August mehr als zwei Millionen gefälschte Tabletten, Pulver und Ampullen sicher, hieß es am Mittwoch in Berlin auf einem Forum von Apothekern, Arzneimittelherstellern und Ermittlern.

Das sei eine Zunahme um ein Fünftel im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. International organisierte Fälscher agierten zumeist über das Internet und schöpften riesige Gewinne ab, sagte Peter Keller vom Zollkriminalamt.

Fälschungen könnten lebensgefährlich sein, warnten die Experten. Sind bei einer Online-Apotheke verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept erhältlich, lassen Verbraucher deshalb besser die Finger davon. Denn bei den Medikamenten könnte es sich um gefälschte Ware handeln.

Rezeptpflichtige Medikamente sollten immer nur mit ärztlichem Rat eingenommen werden, sagte Ursula Sellerberg von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). „Wenn man verschreibungspflichtige Arzneimittel irgendwo ohne Rezept bestellen kann, ist das grundsätzlich unseriös.“

Ein Online-Fragebogen reiche nicht aus als Ersatz für ein Rezept. „Das Rezept muss immer im Original vorgelegt werden“, erläuterte Sellerberg auf der Veranstaltung in Berlin. „Denn ein Fax oder Scan könnte man ja an verschiedene Apotheken verschicken.“

Ebenfalls skeptisch sollten Kunden sein, wenn die Versandapotheke das Medikament in einer ungewöhnlichen Verpackung verschickt, etwa in einer Plastiktüte. Weitere bedenkliche Hinweise sind ein fehlendes Verwendbarkeitsdatum, ein fehlender Beipackzettel oder eine fehlende Chargenbezeichnung — also ein entsprechender Code unter „Ch.-B.:“ auf der Verpackung. Auch ein gekürzter Beipackzettel sollte Verbraucher stutzig machen, sagte Sellerberg.

Eine Versandapotheke, die legal arbeitet, verfügt über ein ordentliches Impressum auf ihrer Internetseite. Dort müsse auch die zuständige Aufsichtsbehörde angegeben sein, betonte Sellerberg. Wer dennoch Zweifel hat, kann sich an die genannte Behörde wenden und dort erkundigen, ob die Apotheke seriös ist. Prinzipiell verboten ist außerdem der Versand von Arzneimittel aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.

An Medikamenten kann der Expertin zufolge grundsätzlich alles gefälscht sein. Im besten Fall ist kein Wirkstoff enthalten, im schlimmsten Fall stecken schwer gesundheitsschädliche Stoffe darin. dpa