Gen-Pollen muss auch künftig nicht aufs Etikett beim Honig
Brüssel (dpa) - Genpflanzen hinterlassen ihre Spuren in der Umwelt - und auf dem Teller. So kann Honig Pollen genveränderter Pflanzen enthalten. Der Verbraucher ahnt davon nichts. Das dürfte auch künftig so bleiben.
Verbraucher erfahren auch künftig höchstwahrscheinlich nicht, ob Honig Pollen von Genpflanzen enthält. Pollen sei ein natürlicher Bestandteil von Honig und müsse deshalb nicht als Zutat aufs Etikett, beschloss der Umweltausschuss im Europaparlament am Mittwoch (19. März) in Brüssel mit knapper Mehrheit.
Es gilt nach Angaben von Diplomaten als sicher, dass das Plenum des Parlaments Mitte April der Änderung zustimmt. Auch die EU-Staaten stehen hinter den Plänen. Unterhändler beider Seiten hatten sich zuvor auf den nun abgestimmten Kompromiss verständigt.
Die Klarstellung war nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2011 nötig geworden. Damals hatten die Richter geurteilt, dass auch Honig mit kleinsten Spuren von Genpflanzen - wie zum Beispiel Pollen - geprüft und zugelassen werden müsse. Sonst dürfe die Ware nicht in den Handel gelangen. Mit der Neuregelung will die EU eine Antwort auf das Urteil geben.
Der Streit um den Honig wird weitergehen: Ein bayerischer Imker reichte am Mittwoch Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Er will erreichen, dass per Gesetz größere Mindestabstände zwischen dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und den Bienenstöcken festgelegt werden. Der Imker aus Kaisheim im Landkreis Donau-Ries führt seit Jahren einen Rechtsstreit mit dem Freistaat Bayern. Sein Honig war mit Pollen der Genmaispflanze MON 810 der Firma Monsanto von einem benachbarten Versuchsgut belastet. Derzeit wird MON 810 nicht in Deutschland angebaut.