Handyfotos von Behandlungsfehlern zählen als Beweismittel

Oldenburg (dpa/tmn) - Gerichte können Handyfotos von Behandlungsfehlern als Beweismittel zulassen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor (Az.: 5 U 156/13), auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist.

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Im konkreten Fall wies ein Mutter mit zwei Handybildern nach, dass die Hirnhautentzündung ihres Sohnes zu spät erkannt und behandelt wurde. Die Haut des Fünfjährigen war bereits symptomatisch verfärbt, als ein Pfleger sich nachts um den Jungen kümmerte. Dieser rief aber keinen Arzt dazu. Erst rund drei Stunden später, am Morgen, alarmierte eine Krankenschwester die Ärzte, die danach umgehend mit einer Notfallversorgung starteten.

Nicht rechtzeitig, so das Gericht. Die Bilder der Mutter zeigten demnach, dass die Hautverfärbungen bereits in der Nacht aufgetreten waren. Die Hirnhautentzündung des Jungen sei folglich grob fehlerhaft zu spät erkannt worden. Mit einem Behandlungsbeginn in der Nacht sei in jedem Fall ein besseres Ergebnis erzielt worden. Dem Kind mussten in der Folge unter anderem beide Unterschenkel amputiert werden.

In Vertretung des Jungen hatten seine Eltern auf Schmerzensgeld und Schadenersatz geklagt. Das OLG gab ihnen Recht.