Hautkrebs: Wer zahlt die Vorsorge?
Das größte Organ des menschlichen Körpers ist die Haut. Die Zahl der Erkrankungen steigt stetig. Trotzdem werden nicht alle Untersuchungen von den Krankenkassen übernommen.
<strong>Düsseldorf. Kennen Sie die wichtigsten zwei Quadratmeter Ihres Lebens? Es ist weder das Badezimmer noch der Kühlschrank oder der Weinkeller. Es ist Ihre Haut. Das größte Organ des menschlichen Körpers, das Wärme reguliert, Giftstoffe ausscheidet, Fett und Flüssigkeit speichert und vor Keimen schützt. Doch wie wichtig die Haut für unser Wohlbefinden ist, erkennen viele erst, wenn sie krank ist: Mit Neurodermitis, Schuppenflechte oder einem Sonnenbrand fühlt man sich nicht wohl in seiner Haut.
Um mehr Menschen für ihre sensible Hülle zu sensibilisieren, haben die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherungen die "Präventionskampagne Haut" gestartet. Motto: "Deine Haut. Die wichtigsten 2 m² deines Lebens". Mehr als 100 Kooperationspartner wie Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen informieren 2007 und 2008 intensiv über Hautschutz.
Vor allem Hautkrebs steht im Fokus der Kampagne, denn die Zahlen steigen stetig. Doch die Vorsorge, die an sich eine leichte, schmerzlose Sache ist, kann kompliziert werden: Es gibt sie nämlich doppelt - einmal als kostenpflichtige IGeL-Leistung beim Hautarzt und einmal als Teil der kostenlosen Krebsfrüherkennung.
Wolfgang S. aus Solingen etwa musste lange bei seiner Kasse bohren, bis man ihn dort auf die Kassenleistung im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung aufmerksam machte. Sabine Strüder, Gesundheitsexpertin bei der Verbraucherzentrale, weist auf Unterschiede hin: "Die jährliche Krebs-Früherkennung ist - zumindest was die Untersuchung der Haut angeht - weniger umfangreich als die spezielle Hautkrebs-Vorsorge beim Dermatologen. Der Frauenarzt etwa untersucht nur die Brust und den Genitalbereich, der Hautarzt dagegen den ganzen Körper."
Untersuchungen Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von allen Zuzahlungen befreit, auch von den Praxisgebühren. Außerdem sind Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen von der Praxisgebühr befreit. Hierzu gehören: Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft.