Hugo lässt grüßen: Große Aromenvielfalt bei Mixgetränken
Düsseldorf (dpa/tmn) - Schokoladenwein, grüner Tee auf Wodkabasis oder Veilchenblüten-Frizzante: Wer sich bei den Cocktails und alkoholischen Mixgetränken auf der internationalen Fachmesse ProWein (23. bis 25. März) umschaut, findet für fast jeden Geschmack etwas.
So bietet die niederländische Firma Team Products BV auf der Messe in Düsseldorf „ChocoVine“ an: nach Schokolade schmeckende Getränke auf Weinbasis mit verschiedenen Aromen wie Schlagsahne, Espresso oder Himbeere. Ebenfalls aus Holland kommt das Mixgetränk „Teashu“ von Van der Linde Nijhof Dranken, dessen Basis Wodka ist. Die japanische, an Limette erinnernde Zitrusfrucht Yuzu, grüner Tee und Pfeffer geben dem Ganzen ein würzig-frisches Aroma.
Auf Veilchen- und Hibiskusblüten konzentriert sich der österreichische Hersteller Spitz bei seinen Schaumweinen. Schon länger etabliert in der Barszene sind perlende Mischgetränke mit dem Aroma von Holunderblüten, auch bekannt als „Hugo“. „Wir haben eine Ergänzung zum Holunder gesucht“, erläutert Spitz-Exportmanager Timotej Pesut. Die Idee zum „Veilchen-Frizzante“ und „Hibiskus-Frizzante“ sei dann im Team entstanden. Das Aroma wird aus echten Blüten extrahiert, die lila beziehungsweise rosa Farbe der weinhaltigen Cocktails allerdings nicht.
Fast schon wie klassische Cocktails klingen Namen wie „Cupcake Martini“ und „Salted Caramel Martini“, die die US-Marke The Modern Cocktail auf der Messe präsentiert. Dabei handelt es sich um trinkfertige Mixturen, die traditionellen Martinis durch unterschiedlichste Aromen einen „neuen Twist“ verleihen sollen.
Auch Liebhaber von Energydrinks kommen nicht zu kurz: Der Hersteller von „Büffelsaft“, einem fruchtigen Wodkagetränk mit schwarzen Beeren wie Brom- und Johannisbeeren, empfiehlt die Mischung mit „Koks“. Dieser schneeweiße Energiespenderriecht wie Gummibärchen, schmeckt wie Traubenzucker und enthält neben reichlich Koffein auch den Muntermacher Taurin. Damit die Dose, in der„Koks“ angeboten wird,in Deutschland pfandfrei verkauft werden kann, hat das Getränk eine 51-prozentige Molkebasis. Denn laut Verpackungsverordnung sind Erfrischungsgetränke vom Dosenpfand ausgenommen, wennsie zu mehr als 50 Prozent aus Milch oder Milcherzeugnissen bestehen.