Käse oft schon vor Haltbarkeitsgrenze verschimmelt
Berlin (dpa) - Die Verbraucherzentrale Bayern hat bei einem Marktcheck im Großraum München 40 vorgeschnittene Käsesorten aus dem Supermarkt untersuchen lassen. Dabei zeigte sich: Ein Großteil verschimmelt schon vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums.
Abgepackter Käse aus dem Supermarkt ist laut einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Bayern oft schon vor Erreichen der Haltbarkeitsgrenze verschimmelt. Die Verbraucherschützer hatten im Großraum München 40 verschiedene Käsesorten im Handel gekauft und beim Zentralinstitut für Ernährungs- und Lebensmittelforschung in Weihenstephan untersuchen lassen. Ein Großteil der Milchprodukte war vor Ablauf der aufgedruckten Haltbarkeitsgrenze verschimmelt.
Wie auch die „Welt am Sonntag“ berichtete, habe sich bei dem Test Käse, der erst an der Käsetheke geschnitten und verpackt werde, als besonders schimmelanfällig erwiesen. Hier seien 60 Prozent der Proben vor der Zeit verschimmelt gewesen. Bei Käse, der schon vom Hersteller in Schutzatmosphäre verpackt werde, waren es dagegen nur 20 Prozent.
Die Leiterin der Verbraucherzentrale Bayern, Marion Breithaupt-Endres, forderte in der Zeitung Konsequenzen: „Das Mindesthaltbarkeitsdatum von frisch geschnittenem Käse muss von den Anbietern überdacht und realistisch nachgebessert werden.“ Zwar seien die entdeckten Schimmelpilze nicht gesundheitsgefährdend, doch rate die Verbraucherzentrale generell davon ab, verschimmelten Käse zu essen.
Schimmel sei in Regel ein Signal, dass das Lebensmittel entsorgt werden sollte, sagte auch Daniela Krehl von der Verbraucherzentrale Bayern. Bei Käse gelte zwar die Regel, dass man schimmelige Stellen großzügig abschneiden und den Rest dann noch essen kann. „Das ist bei Scheibenkäse aber fast nicht möglich, da bleibt kaum etwas übrig.“ Die gesamten Scheiben zu entsorgen, sei aber auch aus einem anderen Grund sinnvoll: „Der Verbraucher kann am Aussehen des Schimmels nicht erkennen, ob es gesundheitlichschädlicher Schimmel ist oder nicht.“
Nach Einschätzung von Krehl geben die Supermärkte oft zu lange Zeiträume an. „Die lange Frist suggeriert Frische.“ Es gebe keine gesetzliche Regelung, jeder Supermarkt könne das Mindesthaltbarkeitsdatums selbst wählen. 14 Tage Haltbarkeit für einen geschnittenen Käse sei aber zu lang. „Wenn man ihn selber schneidet, geht auch keiner davon aus, dass er so lange hält“, sagte die Ernährungsexpertin. Sie rät deshalb, frisch geschnittene Käsescheiben schnell zu verzehren: „Ich würde sie nicht länger als fünf Tage aufheben.“
Auf jeden Fall aber sollten Verbraucher vorzeitig schlecht gewordenen Käse im Laden reklamieren. Dazu haben sie ein Recht, betont Krehl. Denn mit dem Mindesthaltbarkeitsdatums garantiere der Hersteller bis zum Ablauf der Frist einen einwandfreien Zustand der Ware. Am besten reklamieren Kunden mit dem Kassenzettel.