Koma nach Herz-OP: Behandlungsfehler und ihre Folgen
Berlin (dpa) - Laborwerte fehlen - und einer Frau bleiben schwere Hirnschäden. Ein Gips lässt einen gebrochenen Arm schief zusammenwachsen - die Beweglichkeit bleibt eingeschränkt. Viele Behandlungsfehler könnten vermieden werden.
„Wer hat Schuld?“ Diese heikle Frage hat die Aufdeckung von Behandlungsfehlern in Kliniken und Arztpraxen über Jahre behindert - und behindert sie noch. Da niemand gerne schuld ist, liegt Vertuschen und Verschweigen nahe. Hilfreicher wäre laut dem leitenden Arzt des Medizinischen Dienstes des Krankenkassen-Spitzenverbands (MDS), Stefan Gronemeyer, die Frage: „Was können wir aus Fehlern lernen?“ Viele Probleme entstünden aus einer Verkettung vieler kleiner und oft vermeidbarer Fehler.
Kleine Fehler - große Wirkung. Insgesamt rund 3700 Mal erkannten die Prüfer des Medizinischen Diensts bei ihren 14 600 Gutachten im vergangenen Jahr einen Fehler an - allein 1065 Mal nach einem orthopädischen oder unfallchirurgischen Eingriff und 556 Mal im Bereich der Chirurgie. Einzelfälle aus der Arbeit der Gutachter im Kassen-Auftrag vom vergangenen Jahr zeigen das Ausmaß für die Betroffenen und die Möglichkeiten zur Abhilfe.
Beispiel Kniespiegelung: Bei einem Patienten Mitte 20 wollten die Knieschmerzen einfach nicht aufhören. Eine Spiegelung des betroffenen Kniegelenks sollte helfen. Doch im Krankenhaus wurde das falsche Knie gewaschen, vorbereitet - und gespiegelt. Noch im Operationssaal merkten die Ärzte, was los ist, und operierten das richtige Knie. Doch infolge des Fehlers hatte der junge Mann nun länger anhaltend Schmerzen am zuvor gesunden Knie.
Beispiel Darmspiegelung: Eine Frau Anfang Fünfzig litt bereits seit Längerem unter Verstopfung, Übelkeit, Erbrechen und Schluckauf. Um die Ursache herauszufinden, wurde ambulant eine kombinierte Magen- und Darmspiegelung vorgenommen. Die Frau erhielt dazu ein starkes Beruhigungsmittel. Doch wegen einer Überdosierung kam es zum Atemstillstand. Die erforderliche Beatmung gestaltete sich schwierig und gelang dem Gastroenterologen nicht ausreichend erfolgreich - wegen des Sauerstoffmangels blieb das Gehirn geschädigt.
Beispiel Herz-OP: Eine Patientin Anfang 70 sollte an der Herzklappe operiert werden. Die Frau litt zugleich an einer depressiven Störung, die mit Lithium behandelt wurde. Nach der Operation geriet sie in einen Verwirrtheitszustand, der sich bis zur Bewusstseinstrübung steigerte. Sie fiel ins Koma. Erst nach Tagen wurden die Blutwerte der Frau im Labor bestimmt - und festgestellt, dass eine starke Unterfunktion der Schilddrüse sie ins Koma fallen ließ. Diese konnte durch das Lithium mitverursacht worden sein. Die Frau erlitt einen schweren Hirnschaden - ein Schilddrüsenmedikament hätte gereicht.
Beispiel Armbruch: Ein Schulkind bekam nach dem Bruch des Oberarms einen Gips. In der Nachkontrolle des eingegipsten Armes wurde eine zu starke Fehlstellung des Bruches festgestellt, die jedoch so belassen wurde. Entsprechend schief verheilte der Arm. Der junge Patient erlitt dadurch eine dauerhafte Einschränkung seiner Beweglichkeit.
Im Fall des Jungen stellt sich auch Laien sofort die Frage: Warum wurde der Arm nicht noch einmal anders eingegipst? Doch auch bei den anderen Fällen wäre es nicht schwer gewesen, die Fehler zu vermeiden. So gibt es gegen eine Verwechslung der Körperseiten im OP Vorgaben, dass die zu operierende Stelle beim wachen Patienten markiert werden soll. Dieser kann rechtzeitig Alarm schlagen. Und Checklisten sollen verhindern, dass Ursachen von Leiden übersehen werden.
So kann es durchaus vorkommen, dass gerade ältere Patienten nach einem Eingriff verwirrt sind - doch eine Unterfunktion der Schilddrüse müsste den Ärzten eigentlich auffallen, meinen die Kassen-Prüfer. Wenn die Gutachter einen Behandlungsfehler feststellen, wächst die Chance der Patienten auf Schadenersatz.
Trainings, kritisches Hinterfragen der Medikamente, die Möglichkeit zur anonymen Fehlermeldung oder Hand-Hygiene gegen Klinikinfektionen zählen zu den Forderungen für mehr Patientensicherheit. „In den vergangenen fast zehn Jahren hat sich eine ganze Menge bewegt“, sagt AOK-Vorstand Uwe Deh. Doch Experten wie der Geschäftsführer des Aktionsbündnisses Patientensicherheit, Hardy Müller, kritisieren auch: Es gibt weder einen aktuellen Überblick darüber, was in den einzelnen Häusern zur Fehlervermeidung tatsächlich umgesetzt ist. Noch weiß man, wie oft Patienten jedes Jahr wirklich zu Opfern in Klinik oder Praxis werden. Umfassende Register, mit deren Hilfe auch Lehren gezogen werden könnten, gibt es nicht.