Kostenübernahme: Erstes Hörgerät verschreiben lassen
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wer schlecht hört, sollte beim Ohrenarzt die Ursache abklären lassen. Wenn keine behandelbare Erkrankung dahinter steckt, hilft ein Hörgerät. Laut einer Umfrage wissen nur wenige, dass die Krankenkassen seit vorigem Jahr mehr dafür zahlen.
Ein Hörgerät bekommen Kassenpatienten mit Hörschwierigkeiten beim ersten Mal nur auf Rezept, nachdem ein Ohrenarzt sie untersucht hat. Nur so sei ausgeschlossen, dass das schlechte Hören auf einer Erkrankung wie einer Mittelohrentzündung beruht, erläutert Hans-Peter Bursig vom Bundesverband der Hörgeräte-Industrie (BVHI). Mit der Verschreibung für ein Hörsystem geht der Patient dann zum Hörgeräteakustiker.
Dieser muss ihm mindestens ein zuzahlungsfreies Gerät anbieten, „das so gut ist, dass es die Hörminderung so gut es geht ausgleicht“, sagte Bursig dem dpa-Themendienst anlässlich des Tags des Hörens am Mittwoch (14. Mai). Die meisten Krankenkassen zahlen für ein Hörsystem derzeit einen Festbetrag von rund 650 Euro für ihre Versicherten, der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hatte Ende 2013 den Festbetrag von 421 auf höchstens 785 Euro pro Ohr angehoben. Jeder Patient muss in der Regel außerdem einen Eigenanteil von etwa zehn Euro je Gerät beisteuern.
Grundsätzlich erfüllen alle Modelle, die der Akustiker zuzahlungsfrei anbietet, bestimmte technische Mindestanforderungen, die der GKV-Spitzenverband vorgegeben hat. „Sie müssen auf einer digitalen Technologie basieren, mindestens vier Kanäle und mindestens drei Hörprogramme bieten sowie über eine Störschallunterdrückung und ein Rückkoppelungsmanagement verfügen“, zählt Bursig auf.
Mit Geräten, bei denen der Patient vom Akustiker stärker zur Kasse gebeten wird, hört der Betroffene nicht messbar besser. „Audiologisch macht das keinen Unterschied“, erklärt Bursig. Es gehe vielmehr um den Komfort bei der Bedienung und damit eine verbesserte Lebensqualität. Bei teureren Geräten sei es zum Beispiel möglich, eine drahtlose Verbindung zum Mobiltelefon oder einem digital per Funk übertragenen TV-Ton herzustellen. Bei solchen Extras müssten Patienten mit einem Eigenteil von 200 bis 300 Euro zusätzlich rechnen. Wer das technologische Non-plus-Ultra wolle, sollte rund 2000 Euro veranschlagen.
Laut einer aktuellen repräsentativen Umfrage des BHVI wissen nur 11 Prozent der Bundesbürger, dass es seit November 2013 eine neue Festbetragsregelung für Hörgeräte gibt. Unter den Hörbeeinträchtigten ist das zwar etwa drei Vierteln (74 Prozent) bekannt, aber trotzdem weiß nur knapp die Hälfte von ihnen (47), dass der Betrag erhöht wurde. Fast ein Drittel (29) geht davon aus, dass der Betrag gesenkt wurde.
Befragt wurden 1000 Menschen im Alter von 16 bis 80 Jahren. Darunter waren 206, die nach eigenen Angaben über kein gutes beziehungsweise eher kein gutes Hörvermögen verfügen.