Krankenversicherung darf bei Betrug kündigen

Celle (dpa/tmn) - Eine private Krankenversicherung darf bei Abrechnungsbetrug den Versicherungsvertrag fristlos kündigen. Das berichtet die Fachzeitschrift „recht und schaden“ unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle.

Zwar habe der Gesetzgeber wegen der Altersrückstellungen ein solches Kündigungsrecht der Versicherung prinzipiell ausgeschlossen. Dies gelte jedoch nicht für die Fälle schwerwiegender Vertragsverstöße (Aktenzeichen: 8 U 157/10).

Das Gericht wies damit die Klage eines pensionierten Polizeibeamten ab. Der Kläger hatte Abrechnungen über Medikamente für rund 3800 Euro eingereicht, obwohl er die Arzneimittel nie bezogen hatte. Daraufhin kündigte die Krankenversicherung den Vertrag fristlos. Das OLG sah das als gerechtfertigt an. Eine Kündigung komme nicht ohne weiteres bei Bagatellverstößen, wie Beitragsrückständen infrage. Es sei jedoch nicht gerechtfertigt, die Versicherung auch bei erheblichen Pflichtverletzungen eines Kunden quasi schutzlos zu lassen.