Krebsfrüherkennung: Wann welche Untersuchungen anstehen
Berlin (dpa) - Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für einige Untersuchungen zur Krebs-Früherkennung. Denn wenn eine Erkrankung früh erkannt wird, sind die Heilungschancen in der Regel sehr viel besser.
Darauf weist die Deutsche Krebsgesellschaft hin.
Hier eine Übersicht, wer ab welchem Alter welche Ansprüche hat:
Für Frauen steht ab dem Alter von 20 Jahren jährlich eine Tast- sowie Abstrichuntersuchung vom Gebärmuttermund und -hals beim Gynäkologen an. Ab 30 kommen eine jährliche Tastuntersuchung der Brust sowie die Anleitung zur Selbstuntersuchung hinzu. Und von 50 bis einschließlich 69 Jahren bekommen sie alle zwei Jahre eine Einladung zum Mammografie-Screening in einer zertifizierten Screening-Stelle.
Männer können ab dem Alter von 45 Jahren eine Inspektion und Tastuntersuchung der äußeren Geschlechtsorgane, Abtasten der Prostata sowie der dazugehörigen Lymphknoten beim Urologen in Anspruch nehmen.
Bereits als 35-Jährige können Frauen und Männer ihre Haut am ganzen Körper beim Dermatologen oder beim speziell fortgebildeten Hausarzt untersuchen lassen - den Anspruch darauf haben sie dann alle zwei Jahre. Von 50 bis einschließlich 54 Jahren stehen eine jährliche Tastuntersuchung sowie ein Test auf Blut im Stuhl beim Hausarzt oder Gastroenterologen an. Und im Alter ab 55 Jahren kann man entweder alle zwei Jahre den Test auf Blut im Stuhl machen oder alle zehn Jahre zur Darmspiegelung beim Gastroenterologen gehen.