Mars-Rückruf: Anlaufstellen bei Problemen mit Lebensmitteln

Berlin (dpa/tmn) - Plastik im Schokoriegel - bei solchen Meldungen vergeht einem schnell der Appetit. Aber wie sollten Verbraucher sich angesichts des Rückrufs von Mars verhalten? Antworten auf diese und weitere Fragen im Überblick:

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Ich habe noch Süßigkeiten von Mars und bin unsicher - an wen kann ich mich wenden?

Der Hersteller hat eine Liste mit allen Artikeln veröffentlich, die vom Rückruf betroffen sind. Man findet sie beispielsweise über das Portal www.lebensmittelwarnung.de. Entscheidend ist das auf der Packung angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum. Mars bietet außerdem eine Kunden-Hotline unter 02162 500-2150 und ein Kontaktformular (http://dpaq.de/wN5q5). Hierüber können Verbraucher sich informieren, wenn sie unsicher sind.

An wen wende ich mich generell, wenn mit Lebensmitteln etwas nicht stimmt?

Zuerst sollte man sich beim Hersteller melden, empfiehlt ein Sprecher des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Der kann dann am schnellsten reagieren. Gerade bei kleineren Problemen kann man das Produkt auch beim Händler melden, bei dem man es gekauft hat. Bei schwerwiegenden Fehlern - oder wenn man den Eindruck hat, der Hersteller nimmt das Problem nicht ernst - wendet man sich am besten bei der zuständigen Lebensmittelüberwachung. Eine komplette Liste, wer deutschlandweit zuständig ist, gibt es leider nicht, sagt der BVL-Sprecher. In der Regel sind das die Landkreise oder, bei kreisfreien Städten, die Stadtverwaltungen. Im Fall von Mars finden Verbraucher in der entsprechenden Meldung auf Lebensmittelwarnung.de E-Mail-Kontaktadressen der zuständigen Behörden.

Was sollte ich überhaupt melden?

Sind Fremdkörper in einem Lebensmittel, könnte das gefährlich werden und sollte immer gemeldet werden, sagt der BVL-Sprecher. Das gilt beispielsweise für Plastikteile, aber natürlich auch für Glassplitter. Auch wenn etwas in der Verpackung ist, was nicht draufsteht, sollten Verbraucher das nicht für sich behalten. Zwar muss das nicht unbedingt gesundheitsgefährdend sein - kann es aber, wenn etwa jemand eine Allergie hat und nun ein Produkt mit einem Inhaltsstoff hat, den er eigentlich nicht essen darf.

Ist etwas verdorben, obwohl die Verpackung in Ordnung ist und das Mindesthaltbarkeitsdatum noch in der Zukunft liegt, sollten sich Verbraucher zuerst fragen: Habe ich das Produkt richtig gelagert? Wenn ja, wenden sie sich in solchen Fällen am besten zuerst an den Händler, rät der Sprecher.

Muss man solche Fehler dokumentieren?

Muss man nicht - es kann aber trotzdem hilfreich sein. „Je mehr Angaben ich habe, desto besser ist es“, sagt der Experte. So kann man das Produkt fotografieren, die Packung aufbewahren oder den Kassenbon heraussuchen. Das hilft vor allem dem Hersteller dabei, nachzuvollziehen, welche Produkte betroffen sein könnten.