„Made in Germany“ für Kondome aus dem Ausland unzulässig

Hamm (dpa) - Gerade bei Kondomen verlassen Verbraucher sich auf Qualität. So manchen mag es da beruhigen, wenn auf der Packung „Made in Germany“ steht. Der Schriftzug ist aber nicht immer zulässig, urteilten jetzt Richter am Oberlandesgericht Hamm.

Für ein Kondom, das zum Großteil im Ausland produziert worden ist, ist die Werbung „Made in Germany“ unzulässig. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm veröffentlichte ein entsprechendes Urteil und bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Bielefeld. Eine Firma im thüringischen Arnstadt hatte Kondom-Rohlinge importiert und weiterverarbeitet. Sie wurden dort befeuchtet, verpackt und kontrolliert. Das reicht aber nach Ansicht der Richter nicht aus, um mit „Made in Germany“ zu werben. „Die Verbraucher erwarten, dass wesentliche Fertigungsschritte, zumindest jedoch der maßgebliche Herstellungsvorgang, in Deutschland stattgefunden hat“, so die Richter des 4. Zivilsenats in ihrer Begründung. (Az.: I-4 U 95/12).